Die synoptische Tabelle der AHV für 2025 bietet einen umfassenden Überblick über sämtliche Beitrags- und Prämiensätze der schweizerischen Sozialversicherungen. Diese Zusammenstellung ist besonders wichtig für die praktische Anwendung im Alltag.

Erste Säule (AHV/IV/EO und ALV)

Bei der ersten Säule teilen sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende die Beiträge zu gleichen Teilen. Konkret bedeutet dies, dass beide Seiten je 4,35% für die AHV, 0,7% für die IV und 0,25% für die EO bezahlen, was einen Gesamtbeitrag von 5,3% ergibt.

Ein praktisches Beispiel: Bei einem Monatslohn von 6’000 Franken zahlen sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende je 318 Franken für die Sozialversicherungen.

Berufliche Vorsorge

Die Altersgutschriften in der beruflichen Vorsorge steigen mit zunehmendem Alter. Während 25- bis 34-Jährige 7% des koordinierten Lohnes einzahlen, erhöht sich dieser Satz bis auf 18% für die Altersgruppe 55 bis 65. Der koordinierte Lohn liegt dabei zwischen 26’460 und 90’720 Franken.

Familienzulagen

Die Beitragssätze unterscheiden sich je nach Branche und Region deutlich. In der Landwirtschaft beträgt der Arbeitgeberbeitrag 2%, während er ausserhalb der Landwirtschaft zwischen 1,025% und 2,75% variiert. Selbständigerwerbende zahlen zwischen 0,85% und 2,95% ihres Einkommens, wobei die Obergrenze bei 148’200 Franken liegt.

Unfallversicherung

Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes wurde auf 148’200 Franken pro Jahr festgelegt, was einem Tagesverdienst von 406 Franken entspricht. Die Prämien werden individuell nach Risikoklassen und Betriebsart berechnet, wodurch jedes Unternehmen einen massgeschneiderten Tarif erhält.