Ein Internes Kontrollsystem (IKS) kann nur dann wirksam sein, wenn die Führungskräfte als Vorbilder agieren und eine Kultur der ethischen Führung vorleben.

Die Unternehmensleitung muss den Wert eines funktionierenden IKS erkennen und aktiv unterstützen, denn eine Kontrollkultur beginnt an der Spitze des Unternehmens und durchdringt alle Ebenen.

Führungspersonen prägen durch ihre Integrität, Ethik und ihren Führungsstil das Kontrollumfeld massgeblich.

Besonders wichtig ist dabei die Schaffung einer offenen Kommunikationskultur, in der Mitarbeitende ermutigt werden, Probleme zu melden. Wenn die Führungskräfte selbst die Kontrollen missachten oder übersteuern (Management Override), stösst auch das beste IKS an seine Grenzen. Zentral ist deshalb eine angemessene Unternehmenskultur mit moralischen Werten, die vom Top Management vorgelebt werden.

Die Höhe der Managemententschädigung steht in einem komplexen Verhältnis zum ethischen Verhalten der Führungskräfte. Wenn die variable Vergütung hauptsächlich an Umsatz- oder Gewinnziele gekoppelt ist, kann dies zu problematischen Anreizen führen.
In Märkten mit starkem Wettbewerb müssen Manager ihre Preispolitik sorgfältig gestalten und die Bedürfnisse der Kundschaft berücksichtigen, da diese jederzeit zu Konkurrenzprodukten wechseln können. Dies fördert tendenziell ein ethischeres Verhalten, da der Erfolg des Unternehmens von der Kundenzufriedenheit abhängt.
Anders präsentiert sich die Situation bei Unternehmen mit Monopolstellung. Hier können Manager durch überhöhte Preise kurzfristig den Umsatz und damit ihre eigene Vergütung steigern, da die Kundschaft keine Ausweichmöglichkeiten hat. Ein solches Verhalten ist zwar legal, aber ethisch fragwürdig, da es die Abhängigkeit der Kundinnen und Kunden ausnutzt.
Besonders problematisch wird es, wenn es sich um lebensnotwendige Güter oder Dienstleistungen handelt. 

Die Axpo-Führung hat in einem mehrheitlich regulierten Markt durch ihre Preispolitik ausserordentlich hohe Gewinne erwirtschaftet, wobei sie von hohen Strompreisen bei fast unveränderten Produktionskosten profitierte.

Statt diese Gewinne primär an die öffentliche Hand als Eigentümer auszuschütten, erhöhte die Geschäftsleitung ihre Gesamtvergütung auf 8,6 Millionen Franken, wobei allein der CEO seine Bezüge von 1,1 auf 1,8 Millionen Franken steigerte und sein Grundgehalt seit 2020 von 669’000 auf 884’000 Franken anwuchs.

Dieses unethische Verhalten der Führungsebene eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens hat nun dazu geführt, dass sämtliche Aargauer Kantonsfraktionen geschlossen eine Deckelung des CEO-Gehalts auf maximal eine Million Franken fordern, während die Grünen sogar die Verweigerung der Entlastung des Verwaltungsrats verlangen.

Der elfköpfige Verwaltungsrat, der für diese Vergütungen verantwortlich zeichnet, liess sich überdies mit 1,24 Millionen Franken entschädigen.