MWST Anpassungen 2024 

Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Die Anleitung erklärt, worauf bei der Deklaration zu achten ist. Die neuen Steuersätze sind erstmals anwendbar für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023.

Fazit:

Die neuen Steuersätze lauten:

  • Normalsatz: 8.1 %
  • Reduzierter Satz: 2.6 %
  • Sondersatz für Beherbergung: 3.8 %

Ab dem 1. Juli 2023 können erstmals die neuen Steuersätze für Leistungen, die erst im Jahr 2024 erbracht werden, verwendet werden.

Werden Leistungen, die sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen unterliegen, auf derselben Rechnung aufgeführt, sind das Datum oder der Zeitraum der Leistungserbringung und der jeweils darauf entfallende Betragsanteil getrennt auszuweisen.

Ist dies nicht der Fall, sind die gesamten fakturierten Leistungen mit den neuen Steuersätzen abzurechnen.

Damit diese Steuersatzunterscheidung im Abrechnungsformular korrekt ausgewiesen werden kann, fand eine Überarbeitung des Formulars statt. Neu sieht es wie folgt aus:

Die online-Variante ist leicht anders gestaltet, der Inhalt bleibt jedoch derselbe.