Das neue Datenschutzgesetz ist seit 1. September 2023 in Kraft. 

Am heutigen 1. September 2023 treten das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen in Kraft. Damit wird insbesondere der Schutz der Privatsphäre gestärkt und die Selbstbestimmung von Personen über ihre eigenen Daten verbessert. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung nimmt die Bedeutung grenzüberschreitender Datenflüsse zu. Künftig entscheidet der Bundesrat, welche Staaten einen angemessenen Datenschutz gewährleisten.

Link zur Medienmitteilung des Bundes: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-97592.html 

Insbesondere aufgrund der zunehmenden Digitalisierung werden grenzüberschreitende Datenflüsse immer wichtiger. Die Bestimmungen betreffend Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland wurden deshalb revidiert. Ab dem 1. September 2023 entscheidet der Bundesrat, welche Staaten einen angemessenen Datenschutz gewährleisten. Die Länderliste ist als Anhang zur Datenschutzverordnung öffentlich zugänglich und für Datenverantwortliche rechtsverbindlich. Bis anhin wurde eine nicht rechtsverbindliche Liste vom EDÖB geführt.

Auszug aus der Länderliste: https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2022/568/de#annex_1/lvl_u1

 Pikant: Die USA sind nicht auf der Liste. Sie erfüllen die Richtlinien des neuen Datenschutzgesetzes nicht und gelten als unsicheres Land. 

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Im Netz haben wir für Sie folgendes interessante Video gefunden: