Am 25. September 2022 stimmte das Schweizer Stimmvolk u.a. über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. Die Vorlage wurde angenommen, so dass die Steuersätze erhöht werden.
Am Tag nach der Abstimmung hat die ESTV kurz über die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze informiert. Geplant ist die Erhöhung auf den 1. Januar 2024, wobei der Bundesrat über den Zeitpunkt der Erhöhung im Dezember 2022 definitiv entscheiden wird.
Angehoben wird der Normalsatz von bisher 7.7% auf neu 8.1%, der Sondersatz von bisher 3.7% auf neu 3.8% und der reduzierte Satz von bisher 2.5% auf neu 2.6%.
Entscheidend für die Frage, ob der neue oder der bisherige Steuersatz zur Anwendung kommt, ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung, unabhängig davon wann die Rechnung gestellt wird oder die Zahlung erfolgt.
Mit der Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze werden auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze angepasst werden. Über diese Anpassungen ist noch nichts Näheres bekannt. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Saldo- und Pauschalsteuersätze um 0.1 bis 0.2 Prozentpunkte erhöhen werden.
Die ESTV wird die Gelegenheit wohl auch dazu nutzen, bestimmte Tätigkeiten aufgrund aktueller Daten einem neuen Saldo- oder Pauschalsteuersatz zuzuweisen.
Weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Steuersätze werden voraussichtlich auch die Anpassung der Umsatz- und Steuerschuldlimiten für die Anwendung der Saldosteuersätze sowie die Anhebung des Urproduzentenabzugs in Art. 28 Abs. 2 MWSTG. Hier wird noch eine Information der Steuerverwaltung erwartet.