Die neue Wegleitung über den Versicherungsausweis und das individuelle Konto (IK) gültig ab 2024 wurde veröffentlicht.
Die Wegleitung über den Versicherungsausweis und das individuelle Konto (WL VA/IK) ist per 1. Januar 2024 vollständig überarbeitet worden.
Diese Neuauflage musste aufgrund der Annahme der AHV-Reform 21 durch das Volk sowie der allgemeinen Notwendigkeit, die Grundprinzipien zu aktualisieren, damit sie mit der heutigen digitalen Realität Schritt halten kann, erstellt werden.
Die Änderungen betreffen vor allem die folgenden Punkte:
- IK werden nicht mehr abgeschlossen;
- Mehrfache Durchführung Zusammenrufe der IK (ZIK);
- Referenzierung eines Zusammenrufs mit ZIK-Auftrags-ID;
- Es werden immer alle Einkommen bis zum ZIK-Datum gemeldet;
- Referenzierung der Buchungen (eineindeutige IK-Buchungs-ID);
- Ein Nachtrags-IK (NIK) kann für verschiedene ZIK relevant sein;
- Kassenwechselprozess;
- ZIK bleibt immer aktiv und kann NIK auslösen. Die empfangende Kasse triagiert, ob sie sie benötigt oder nicht (z.B. nach Kassenwechsel);
- Wegfall der Schlüsselzahl 07 für nicht rentenbildende Einkommen;
- Die Bezeichnung Versichertennummer wird ersetzt durch die AHV-Nummer;
- Es wird nicht mehr immer automatisch ein VA gedruckt sondern nur im Bedarfsfall und auf Verlangen.
Im Zuge der Einführung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) wurde ein Datenabgleich zwischen der AHV und der Arbeitslosenversicherung (ALV) als Kontrollmassnahme eingeführt. Mit diesem Abgleich lassen sich ungerechtfertigte Bezüge relativ zuverlässig feststellen. Die AK müssen mindestens monatlich die Daten über die IK-Eintragungen liefern (siehe Rz 2104).
Abkürzungserklärungen:
- IK: Individuelles Konto (früher IBK: individuelles Beitragskonto)
- VA: Versicherungsausweis (Kreditkartenformat)
- ZIK: Zusammenruf der IK
Link zur Wegleitung 2024: https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6938