Rückverteilung der Erträge aus der CO2-Abgabe 2023 an die Unternehmen 

Den nachfolgenden Text erhalten alle Unternehmen bei ihrer nächsten AHV-Rechnung. Doch was bezweckt die CO2 Abgabe eigentlich?

Sehen Sie dazu folgenden Film des BAFU an. 

Die rückverteilten Beträge stammen aus den Erträgen der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas, die am 1. Januar 2008 eingeführt wurde. Diese Lenkungsabgabe wird bei der Einfuhr der fossilen Brennstoffe erhoben und bei deren Kauf automatisch bezahlt. Die Einnahmen aus der Abgabe werden – im Verhältnis zu den entrichteten Abgabebeträgen – an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt, und zwar mit einem einheitlichen Betrag pro Person beziehungsweise proportional zur abgerechneten AHVLohnsumme an die Unternehmen. Die Abgabe verteuert fossile Brennstoffe und setzt so Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2- armer Technologien. 2023 wird eine Summe von rund 245 Millionen Franken an die Schweizer Wirtschaft verteilt. Die Rückverteilung erfolgt proportional zur am 31. Oktober 2022 deklarierten AHVLohnsumme für das Jahr 2021. Nachträglich von den Arbeitgebern korrigierte Lohnsummen werden nicht berücksichtigt.

Rückverteilung für Ihr Unternehmen im Jahr 2023

Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) über die Ausgleichskassen zurückverteilt. Die Verteilung der CO2-Abgabeerträge an die Unternehmen erfolgt proportional zur AHV-Lohnsumme.

Im 2023 erhalten die Arbeitgeber pro 1’000 Franken Lohnsumme 0,662 Franken zurück (Referenzjahr 2021).

Den Ihnen zustehenden Betrag aus der Rückverteilung der CO2-Abgabe für das Jahr 2023 entnehmen Sie bitte der beiliegenden Abrechnung. Dieser Betrag wird Ihnen verrechnet. Falls eine Verrechnung nicht möglich ist, wird Ihnen der Betrag direkt ausbezahlt.

Weitere Informationen im Faktenblatt «Rückverteilung der CO2-Abgabe: von der Einführung bis heute» auf http://www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung, unter «Weiterführende Informationen».

An wen wenden Sie sich bei Fragen?

Für alle Fragen und Bemerkungen betreffend Zeitpunkt der Auszahlung / der Verrechnung, relevante Lohnsumme oder Rechnungsadresse wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Rückverteilung der CO2-Abgabe und zur Höhe des Rückerteilungsfaktors finden Sie unter http://www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung im Faktenblatt «Rückverteilung 2023 der CO2-Abgabe an die Wirtschaft».

Gut zu wissen!

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