Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat am 26. November 2025 ein Paket zur administrativen Entlastung der Unternehmen beschlossen: 28 Massnahmen mit Bundesratsbeschluss und 32 weitere ohne Beschluss.
  • Steuerlich zentral sind vier Punkte: jährliche MWST-Abrechnung für alle Unternehmen, weniger Einreichpflichten bei Verrechnungssteuer und Stempelabgabe, Ausweitung des Meldeverfahrens im Konzern und eine einfachere Emissionsabgabe bei Sanierungen.
  • Im Herbst 2026 berichtet der Bundesrat über die Fortschritte.
Schon rechtskräftig? Nein. Der Beschluss ist ein Auftrag an die Departemente, noch kein geltendes Recht. Der Steuerteil ist seit dem 19. Juni 2026 in der Vernehmlassung. Nur einzelne kleinere Massnahmen sind bereits umgesetzt.

Sie wollen Mehrwertsteuer und direkte Steuern nicht nur verfolgen, sondern sicher anwenden? Zu den Live-Webinaren

Online-Lernkurse entdecken

Praxisnahe Kurse zu MWST und direkten Steuern, ab CHF 69 im Halbjahresabo.

Entlastungspaket 2025: 28 Massnahmen zur administrativen Entlastung der Unternehmen

Was der Bundesrat beschlossen hat und was es für Schweizer Unternehmen bedeutet.

Aktualisiert am 22. Juni 2026 / Lesedauer rund 8 Minuten

Warum ein Entlastungspaket?

Sie führen ein Treuhandbüro und reichen für Ihre Kundinnen und Kunden vierteljährlich die Mehrwertsteuer ein. Sie verwalten ein KMU und füllen jedes Jahr Formulare aus, die kaum jemand liest. Genau hier setzt der Bundesrat an. Administrative Pflichten kosten Zeit und Geld, ohne einen erkennbaren Nutzen zu stiften. Genau hier setzt das Entlastungspaket des Bundesrates an.

Am 26. November 2025 hat der Bundesrat ein Entlastungspaket beschlossen. Es bündelt Massnahmen aus vielen Regulierungsbereichen und soll den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das gesamte Paket, ordnet die Massnahmen nach Bereichen und erklärt, was bereits gilt und was erst geprüft wird.

Wichtige Begriffe vorweg

Administrative Entlastung: Der Abbau von Pflichten, die Unternehmen Zeit und Kosten verursachen, etwa Formulare, Meldungen oder Bewilligungen.

Vernehmlassung: Eine Anhörung zu einem Gesetzes- oder Verordnungsentwurf. Kantone, Parteien und Verbände können Stellung nehmen. Eine Vernehmlassung bedeutet noch nicht, dass eine Regel in Kraft ist.

Gesetz und Verordnung: Ein Gesetz beschliesst das Parlament. Eine Verordnung erlässt der Bundesrat. Deshalb laufen manche Massnahmen über das Parlament, andere allein über den Bundesrat.


Was steht im Entlastungspaket?

Bereits an seiner Klausur vom 20. August 2025 hatte sich der Bundesrat mit der Wettbewerbsfähigkeit befasst. Am 26. November 2025 folgte der Beschluss. Alle Departemente hatten zuvor rasch umsetzbare Entlastungen geprüft, auch auf Vorschlag der ausserparlamentarischen Kommission für Wirtschaftspolitik.

Das Entlastungspaket besteht aus zwei Teilen. 28 Massnahmen brauchen einen Beschluss des Bundesrates. 32 weitere Massnahmen setzen die Departemente ohne Beschluss um. Zusammen sind es 60 gemeldete Entlastungen. Viele davon sind bereits in Umsetzung. Im Herbst 2026 will der Bundesrat über die Fortschritte berichten.

Aufbau des Entlastungspakets und Zeitplan Das Paket umfasst 28 Massnahmen mit Bundesratsbeschluss und 32 weitere ohne Beschluss, zusammen 60 gemeldete Massnahmen. Der Zeitstrahl zeigt vier Etappen von August 2025 bis Herbst 2026. Das Entlastungspaket auf einen Blick Mit Bundesratsbeschluss 28 Massnahmen Ohne Bundesratsbeschluss 32 weitere Massnahmen zusammen 60 gemeldete Entlastungen Der Zeitplan 20.08.2025 Klausur 26.11.2025 Paket beschlossen 19.06.2026 Vernehmlassung Steuern Herbst 2026 Fortschrittsbericht Quelle: Medienmitteilungen des Bundesrates vom 26.11.2025 und 19.06.2026, eigene Darstellung.

Abbildung 1: Aufbau des Entlastungspakets und Zeitplan der Umsetzung.

Die Regulierungsbereiche im Überblick

Das Entlastungspaket berührt fast alle Departemente. Die folgende Übersicht ordnet die Massnahmen nach Bereichen. So sehen Sie auf einen Blick, wo der Bundesrat ansetzt. Die Beispiele in jeder Karte sind eine Auswahl, nicht die vollständige Liste.

Regulierungsbereiche des Entlastungspakets Neun Bereiche mit Beispielmassnahmen: Steuern, Arbeit, Wohnen, Energie und Umwelt, Verkehr und Luftfahrt, Gesundheit, Datenschutz und Aufsicht, Digitalisierung sowie Aussenwirtschaft. Massnahmen nach Bereichen Steuern (EFD) Jährliche MWST-Abrechnung Verrechnungssteuer und Meldeverfahren im Konzern Stempelabgabe bei Sanierung Arbeit (WBF) Arbeitszeitbewilligungen formlos anpassen Bewilligungsfreie Nachtarbeit Einfachere Kurzarbeit (KAE) Wohnen (WBF) Wohnraumförderungsgesetz Fusionen von Wohnbaugenossenschaften eForm Online-Schalter Energie und Umwelt Rückerstattung Netzzuschlag CO2-Verordnung anpassen Abfallverkehr digitalisieren Verkehr und Luftfahrt Weniger Luftfahrt-Reporting Digitale Formulare (BAZL) Mobilfunk-Bewilligungen Gesundheit (EDI) KVG materiell reduzieren Pharmaregulierung Klinische Studien (HFG) Datenschutz und Aufsicht Datenschutzgesetz prüfen FINMA-Anforderungen Handelsregister digital Digitalisierung EasyGov-Plattform Elektronische Signatur Self Services und eBilanz Aussenwirtschaft (EDA) Seeschifffahrt modernisieren Holzimporte aus der EU erleichtern

Abbildung 2: Die Regulierungsbereiche des Pakets mit Beispielmassnahmen.


Steuerbereich: vier konkrete Erleichterungen

Der Steuerteil ist für Treuhand und Buchhaltung am greifbarsten. Am 19. Juni 2026 hat der Bundesrat dazu zwei Vernehmlassungen eröffnet, eine auf Gesetzes- und eine auf Verordnungsebene. Vier Anpassungen stehen im Zentrum.

1. Mehrwertsteuer einmal pro Jahr abrechnen

Heute rechnen die meisten Unternehmen die Mehrwertsteuer vierteljährlich ab. Jährlich abrechnen durfte bisher nur, wer höchstens rund fünf Millionen Franken Umsatz erzielte (genau 5 005 000 Franken). Neu sollen alle Unternehmen unabhängig vom Umsatz wählen können, ob sie nur einmal pro Jahr abrechnen. Es bleibt ein Wahlrecht, kein Zwang. Rund 25 000 Unternehmen könnten profitieren. Grundlage ist Art. 35 MWSTG.

2. Jahresrechnung nur noch bei Bedarf einreichen

Bei der Verrechnungssteuer mussten Unternehmen ihre Jahresrechnung bisher in jedem Fall einreichen, sobald die Bilanzsumme fünf Millionen Franken überstieg (Art. 21 VStV). Neu ist die Einreichung nur noch nötig, wenn das Unternehmen eine Dividende oder eine geldwerte Leistung ausrichtet. Auch bei der Emissionsabgabe genügt künftig die Vorlage auf Verlangen der Steuerverwaltung (Art. 9 StV). Rund 45 000 Unternehmen würden entlastet.

3. Meldeverfahren im Konzern ausweiten

Beim Meldeverfahren der Verrechnungssteuer meldet ein Unternehmen die Leistung, statt die Steuer zuerst zu entrichten und dann zurückzufordern. Bisher gilt das vor allem im Verhältnis Mutter zu Tochter (Art. 20 VStG). Neu sollen auch weitere konzerninterne Leistungen gemeldet werden können. Das verbessert die Liquidität, ohne den Sicherungszweck der Steuer zu gefährden.

4. Emissionsabgabe bei Sanierungen

Wer ein angeschlagenes Unternehmen saniert, musste bisher ein Gesuch um Erlass der Emissionsabgabe stellen, und die Befreiung war auf einen Inhaberanteil von zehn Millionen Franken begrenzt. Neu greift eine Ausnahmebestimmung ohne Gesuch, und die Obergrenze fällt weg. Grundlage sind Art. 6 und Art. 12 StG.

Die vier Steuer-Massnahmen im Vergleich bisher und neu Vergleich von bisheriger und neuer Regelung bei MWST-Abrechnung, Jahresrechnung, Meldeverfahren und Emissionsabgabe. Steuerbereich: bisher und neu Bisher Neu MWST-Abrechnung 4x jährlich, jährlich nur bis 5 Mio. Wahl: 1x jährlich für alle Jahresrechnung (VST und Stempel) Pflicht ab Bilanzsumme > 5 Mio. nur bei Dividende oder auf Verlangen Meldeverfahren nur Mutter zu Tochter weitere Konzernverhältnisse Emissionsabgabe bei Sanierung Gesuch nötig, Grenze 10 Mio. Ausnahme ohne Gesuch, keine Grenze Stand: Vernehmlassung eröffnet am 19.06.2026. Noch nicht in Kraft.

Abbildung 3: Die vier Steuer-Massnahmen im Vergleich. Stand Vernehmlassung, noch nicht in Kraft.

Zusätzlich hat die Eidgenössische Steuerverwaltung auf Praxisebene bereits eine Erleichterung umgesetzt: Bei der Umsatzabgabe entfällt die Pflicht, das Formular 9 / 9 FL bei einer Nullerdeklaration einzureichen.


Arbeit: Bewilligungen und Kurzarbeit

Auch im Arbeitsrecht setzt das Paket an, was Personalabteilungen und Betriebe direkt spüren.

  • Arbeitszeitbewilligungen formlos anpassen: Ein einfaches Meldeformular soll Anpassungen erleichtern. Die dauerhafte Umsetzung wird geprüft.
  • Bewilligungsfreie Nachtarbeit für Strassenmarkierungsarbeiten: vorgesehen in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2).
  • Einfachere Kurzarbeitsentschädigung: Das Verfahren zur Beantragung der Kurzarbeitsentschädigung wird vereinfacht. Die digitale Abwicklung der Abrechnung gilt seit dem 1. September 2025.

Weitere Bereiche: Wohnen, Energie, Gesundheit, Digitales

Das Entlastungspaket reicht weit über Steuern und Arbeit hinaus. Eine Auswahl der übrigen Massnahmen:

  • Wohnen: Anpassungen im Wohnraumförderungsgesetz, einfachere Fusionen von Wohnbaugenossenschaften und ein eForm Online-Schalter.
  • Energie und Umwelt: Verzicht auf den Nachweis der Stromkosten bei der Rückerstattung des Netzzuschlags, Anpassungen der CO2-Verordnung und ein digitaler Abfallverkehr statt Papierformularen.
  • Gesundheit: Vereinfachung einzelner Bestimmungen im Krankenversicherungsgesetz, eine Bereichsstudie zur Pharmaregulierung und schnellere Genehmigungen klinischer Studien.
  • Datenschutz und Aufsicht: Prüfung von Erleichterungen im Datenschutzgesetz, reduzierte Anforderungen in einem FINMA-Rundschreiben und ein digitales Handelsregister.
  • Digitalisierung: Ausbau der Plattform EasyGov, Self Services mit eBilanz und Fortschritte bei der elektronischen Signatur.
  • Verkehr und Luftfahrt: weniger Reporting für kleine Fluggesellschaften, digitale Formulare beim BAZL und einfachere Bewilligungen für Mobilfunkanlagen.
  • Aussenwirtschaft: Modernisierung der Seeschifffahrt und Abbau von Handelshemmnissen bei Holzimporten aus der EU.

Weitere Beiträge zur Mehrwertsteuer und zu den direkten Steuern finden Sie in unserem Blog.

Was bedeutet das für die Praxis?

Wichtig: vieles ist noch nicht in Kraft

Das Entlastungspaket ist ein Fahrplan, kein fertiges Recht. Ein Teil der Massnahmen sind erst Prüfaufträge oder Bereichsstudien. Der Steuerteil befindet sich seit dem 19. Juni 2026 in der Vernehmlassung. Bis zur Anwendung folgen Auswertung, Botschaft, Parlamentsbeschluss bei Gesetzen und allenfalls eine Referendumsfrist. Planen Sie Änderungen also vor, setzen Sie sie aber erst um, wenn die Regel tatsächlich gilt.

Für Treuhand und Buchhaltung lohnt es sich, die jährliche MWST-Abrechnung und die Einreichpflichten im Auge zu behalten. Wer die Grundlagen sicher beherrscht, erkennt früh, welche Vereinfachung für welche Kundin oder welchen Kunden zählt.

Fazit

Mit dem Entlastungspaket vom 26. November 2025 will der Bundesrat Unternehmen administrativ entlasten. 28 Massnahmen brauchen einen Beschluss, 32 weitere kommen ohne Beschluss dazu. Am sichtbarsten sind die vier Steuer-Erleichterungen bei Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgabe. Sie befinden sich in der Vernehmlassung. Im Herbst 2026 berichtet der Bundesrat über die Fortschritte.

Quellen

Steuerwissen, das im Berufsalltag zählt
Lehrgang-Vorteil: Das Zertifikat der Live-Webinare wird zwei Jahre lang an den Lehrgang Sachbearbeiter:in Rechnungswesen angerechnet.

Ob die Erleichterungen kommen oder nicht: Wer Mehrwertsteuer und direkte Steuern sicher beherrscht, erkennt jede Vereinfachung sofort und wendet sie korrekt an. Wählen Sie Ihr Thema und Ihr Lernformat.

Online-Lernkurs
Mehrwertsteuer verstehen

Aufbau des MWSTG, Steuersätze, Abrechnungsmethoden und das korrekt ausgefüllte MWST-Formular. Inklusive der jährlichen Abrechnung. Interaktive Lerneinheiten, Filme, Grafiken und Quiz. Rund 44 Stunden Lernmaterial.

Im Abo immer aktuell: Der Kursinhalt wird laufend an Gesetzes- und ESTV-Praxisänderungen angepasst. So sind Sie bei Neuerungen sofort auf dem Stand.
ab CHF 69 im Halbjahresabo oder CHF 119 für ein Jahr
Mehrwertsteuer-Kurs entdecken
Online-Lernkurs
Direkte Steuern juristischer Personen

Die fünf Elemente des Steuerrechtsverhältnisses, Gewinn- und Kapitalsteuer, Steuerharmonisierung sowie die Verrechnungssteuer und die Stempelabgabe. Praxisnah mit Filmen, Grafiken und Quiz. Rund 22 Stunden Lernmaterial.

CHF 99 für ein Jahr (Einmalkauf)
Direkte-Steuern-Kurs entdecken