Aufwertungsfaktoren bei der AHV 2026
Die offizielle Tabelle des BSV für die Rentenberechnung im Jahr 2026.
- Worum geht es bei den Aufwertungsfaktoren?
- Aufwertungsfaktoren 2026: Die offizielle Tabelle
- Wozu dienen die Aufwertungsfaktoren?
- Warum ändern sich die Faktoren jedes Jahr?
- So funktioniert die Berechnung in der Praxis
- Wer ist von den Faktoren betroffen?
- Typische Stolperfallen im Berufsalltag
- Offizielle Quellen und Downloads
- Weiterbildung im Bereich Sozialversicherungen
Worum geht es bei den Aufwertungsfaktoren?
Sie führen die Lohnbuchhaltung in einem Schweizer Industriebetrieb. Eine Mitarbeiterin meldet sich vor der Pensionierung und möchte wissen, wie ihre AHV-Rente berechnet wird. Sie fragen sich, wie ein Lohn aus dem Jahr 1980 mit einem Lohn aus dem Jahr 2024 vergleichbar gemacht wird. Die Antwort liefern die Aufwertungsfaktoren der AHV.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) veröffentlicht diese Faktoren jedes Jahr. Sie sorgen dafür, dass frühere Jahreseinkommen für die Rentenberechnung an die heutige Lohnentwicklung angepasst werden. Ohne diese Aufwertung würden alte Beitragsjahre die Rente stark drücken. Mit der Aufwertung bleibt die Gewichtung über alle Beitragsjahre fair.
Wichtige Fachbegriffe vorweg
Individuelles Konto (IK): Jede versicherte Person hat ein individuelles Konto bei der Ausgleichskasse. Dort werden alle AHV-pflichtigen Einkommen über die ganze Erwerbszeit gespeichert.
Erster IK-Eintrag: Das Jahr, in dem die versicherte Person erstmals ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielte. Dieses Jahr bestimmt den anwendbaren Aufwertungsfaktor.
Aufwertungsfaktor: Eine vom Bundesrat festgelegte Zahl, mit der das jährliche Erwerbseinkommen multipliziert wird. Sie spiegelt den durchschnittlichen Lohnzuwachs seit dem ersten Beitragsjahr.
Aufwertungsfaktoren 2026: Die offizielle Tabelle
Die folgende Tabelle gilt für alle Versicherungsfälle, die im Jahr 2026 eintreten. Das BSV hat die Werte am 4. September 2025 publiziert. Der Faktor richtet sich nach dem Jahr des ersten IK-Eintrags.
| Jahr des ersten IK-Eintrags | Aufwertungsfaktor |
|---|---|
| 1977 | 1.090 |
| 1978 | 1.079 |
| 1979 | 1.067 |
| 1980 | 1.056 |
| 1981 | 1.045 |
| 1982 | 1.035 |
| 1983 | 1.025 |
| 1984 | 1.016 |
| 1985 | 1.007 |
| 1986 bis 2025 | 1.000 |
Personen mit erstem IK-Eintrag ab 1986 erhalten den Faktor 1.000. Das bedeutet: Die Einkommen werden unverändert übernommen. Je früher der erste Beitrag lag, desto höher fällt der Faktor aus. So bleibt die langjährige Beitragstreue wirtschaftlich angemessen berücksichtigt.
Wozu dienen die Aufwertungsfaktoren?
Die AHV-Rente berechnet sich aus dem durchschnittlichen Jahreseinkommen über alle Beitragsjahre. Ein Einkommen von 35 000 Franken aus dem Jahr 1980 entspricht heute jedoch nicht mehr derselben Kaufkraft wie 35 000 Franken im Jahr 2025. Die Löhne sind in dieser Zeit deutlich gestiegen.
Ohne Anpassung würden frühe Beitragsjahre die durchschnittliche Rente nach unten ziehen. Genau das verhindern die Aufwertungsfaktoren. Sie multiplizieren die alten Einkommen mit einem Faktor, der den durchschnittlichen Lohnzuwachs seit dem ersten Eintrag widerspiegelt. So fällt die Gewichtung früherer und neuerer Beitragsjahre vergleichbar aus.
Warum ändern sich die Faktoren jedes Jahr?
Wer die Tabelle 2026 mit der Tabelle 2024 vergleicht, stellt zwei Unterschiede fest. Erstens beginnt die Tabelle jedes Jahr ein Jahr später. Zweitens sind die Faktoren für identische Eintrittsjahre unterschiedlich hoch. Beides hat klare gesetzliche Gründe.
Gesetzliche Grundlage der Berechnung
Die Aufwertungsfaktoren beruhen auf Artikel 51bis der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV). Sie ergeben sich aus folgender Rechnung:
- Rentenindex geteilt durch gewichteter Durchschnitt der Lohnindizes vom ersten IK-Eintrag bis zum Jahr vor dem Versicherungsfall.
- Der Rentenindex ist nach Artikel 33ter AHVG das geometrische Mittel von Lohnindex und Konsumentenpreisindex. Er wird auch Mischindex genannt.
- Die einzelnen Lohnindizes werden mit dem Faktor 1.1 gewichtet.
Grund 1: Die Tabelle rutscht jedes Jahr um ein Jahr weiter
Massgebend ist das Jahr vor dem Versicherungsfall. Bei einem Rentenfall im Jahr 2024 reicht der relevante Zeitraum bis 2023. Bei einem Rentenfall im Jahr 2026 reicht er bis 2025. Die Tabelle 2024 beginnt deshalb bei 1975, die Tabelle 2026 beginnt bei 1977. Pro Jahr verschwindet das älteste Eintrittsjahr aus der Liste, weil ab einem bestimmten Punkt der Faktor 1.000 erreicht ist.
Grund 2: Rentenanpassungen heben die Faktoren an
Nach Artikel 33ter AHVG passt der Bundesrat die AHV-Renten in der Regel alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung an. Mit jeder Anpassung steigt der Rentenindex. Da dieser im Zähler der Berechnungsformel steht, steigen auch die Aufwertungsfaktoren spürbar.
Die Renten wurden per 1. Januar 2025 angepasst. Das erklärt den Sprung von der Tabelle 2024 zur Tabelle 2025. Für die Tabelle 2026 fand keine neue Rentenanpassung statt. Trotzdem fallen die Werte 2026 tiefer aus als 2025. Der Grund liegt im Nenner der Formel: Die Lohnentwicklung des Jahres 2025 wird zusätzlich berücksichtigt. Steigt der Nenner ohne neue Erhöhung des Zählers, sinken die Faktoren leicht ab.
Vergleich 2024, 2025 und 2026
Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied für identische Eintrittsjahre über drei Tabellen hinweg. So wird die Entwicklung sichtbar.
| Erster IK-Eintrag | Faktor 2024 | Faktor 2025 | Faktor 2026 |
|---|---|---|---|
| 1977 | 1.075 | 1.098 | 1.090 |
| 1978 | 1.063 | 1.086 | 1.079 |
| 1979 | 1.052 | 1.075 | 1.067 |
| 1980 | 1.041 | 1.063 | 1.056 |
| 1981 | 1.030 | 1.052 | 1.045 |
| 1982 | 1.019 | 1.042 | 1.035 |
| 1983 | 1.009 | 1.032 | 1.025 |
| 1984 | 1.000 | 1.022 | 1.016 |
| 1985 | 1.000 | 1.013 | 1.007 |
| 1986 | 1.000 | 1.004 | 1.000 |
Die Sprünge von 2024 auf 2025 spiegeln die Rentenanpassung per 1. Januar 2025 wider. Die leichten Rückgänge von 2025 auf 2026 zeigen die Wirkung der weiterlaufenden Lohnentwicklung ohne neue Rentenanpassung.
Abbildung 1: Aufwertungsfaktoren AHV im Vergleich der Tabellen 2024, 2025 und 2026.
Wichtig für die Beratungspraxis
Massgebend ist immer die Tabelle des Jahres, in dem der Versicherungsfall eintritt. Eine Mitarbeiterin in einem Logistikunternehmen, die 2025 in Pension ging, wird nach der Tabelle 2025 berechnet. Ihre Kollegin, die 2026 das Pensionsalter erreicht, wird nach der aktuellen Tabelle 2026 berechnet. Vergleiche zwischen Personen unterschiedlicher Rentenjahre sollten diesen Wechsel berücksichtigen.
So funktioniert die Berechnung in der Praxis
Die Ausgleichskasse multipliziert jedes Jahreseinkommen mit dem passenden Faktor. Der Faktor richtet sich nach dem Jahr des ersten IK-Eintrags der versicherten Person, nicht nach dem Jahr des konkreten Einkommens. Die Summe aller aufgewerteten Einkommen wird durch die Anzahl Beitragsjahre geteilt. Das Ergebnis ist das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen für die Rente.
Praxisbeispiel: Elektroinstallateur mit erstem IK-Eintrag 1981
Ein Elektroinstallateur aus dem Aargau geht im Jahr 2026 in Pension. Sein erster IK-Eintrag stammt aus dem Jahr 1981. Der zuständige Aufwertungsfaktor 2026 beträgt damit 1.045.
Ein Beispieleinkommen aus dem Jahr 1985 betrug 42 000 Franken. Für die Rentenberechnung wird dieses Einkommen mit 1.045 multipliziert. Das ergibt 43 890 Franken. Der Wert wird gemeinsam mit allen weiteren aufgewerteten Jahreseinkommen verwendet.
Wäre der erste IK-Eintrag erst 1986 oder später erfolgt, würde der Faktor 1.000 betragen. Das Einkommen bliebe unverändert bei 42 000 Franken.
Wer ist von den Faktoren betroffen?
Die Aufwertungsfaktoren betreffen alle Personen, deren Rentenfall im Jahr 2026 eintritt. Das umfasst:
- Personen, die im Jahr 2026 das ordentliche Rentenalter erreichen.
- Personen, die im Jahr 2026 eine Invalidenrente (IV) beantragen.
- Hinterlassene Personen, deren Anspruch auf eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente im Jahr 2026 entsteht.
Für die Rentenberechnung ist immer das Jahr des Versicherungsfalls massgebend. Eine Person, die im Jahr 2025 in Pension ging, wird nicht mit den Faktoren 2026 berechnet, sondern mit den Faktoren aus dem Jahr 2025.
Typische Stolperfallen im Berufsalltag
Stolperfalle 1: Verwechslung mit dem Rentenanpassungs-Index
Die Aufwertungsfaktoren sind nicht dasselbe wie der Mischindex, mit dem die laufenden Renten an die Teuerung angepasst werden. Aufwertungsfaktoren wirken nur bei der Erstberechnung der Rente. Die laufende Anpassung erfolgt separat über den Mischindex aus Löhnen und Konsumentenpreisen.
Stolperfalle 2: Fehlende IK-Einträge
Wenn ein Lohn nicht ordentlich abgerechnet wurde, fehlt der Eintrag im individuellen Konto. Solche Lücken kann die Aufwertung nicht korrigieren. Eine Beitragslücke führt zur Kürzung der Rente. Empfehlung: Versicherte sollten ihr IK regelmässig prüfen und Lücken frühzeitig melden.
Stolperfalle 3: Frühzeitige Erwerbstätigkeit
Wer als Lernende oder Lernender vor dem 17. Altersjahr schon einen Lohn bezog, hat unter Umständen einen frühen ersten IK-Eintrag. Das wirkt sich später auf den Aufwertungsfaktor aus. Solche Einkünfte werden mit dem entsprechend höheren Faktor aufgewertet.
Fazit für die Praxis
Die Aufwertungsfaktoren 2026 reichen von 1.090 für erste IK-Einträge im Jahr 1977 bis 1.000 für Einträge ab 1986. Sie machen alte Löhne mit der heutigen Lohnentwicklung vergleichbar. Lohnverantwortliche, Personalverantwortliche und Selbstständige sollten die Tabelle kennen. Sie unterstützt das Verständnis für die Rentenberechnung und hilft, Mitarbeitende kompetent zu informieren.
Offizielle Quellen und Downloads
Aktuelle Quelle des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV)
Dokument: Eintrittsabhängige pauschale Aufwertungsfaktoren · Eintritt des Versicherungsfalles im Jahr 2026 · Version 20 vom 4. September 2025.
Übersichtsseite BSV: https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6058
Direkter Download (PDF): https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6058/download
Informationsstelle AHV/IV: www.ahv-iv.ch · Aufwertungsfaktoren
Rechtliche Grundlage: Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), Artikel 51bis. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), Artikel 30 und 33ter.
Berechnungsvorschriften BSV: sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6145 (Berechnung der eintrittsabhängigen pauschalen Aufwertungsfaktoren).
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