Die Frage einer Arbeitslosenversicherung (ALV) für Selbstständigerwerbende beschäftigt die Schweiz seit über 50 Jahren, wobei die grössten Herausforderungen in der Umsetzung liegen.

Das Hauptproblem besteht im sogenannten „moralischen Risiko“, da Selbstständigerwerbende – im Gegensatz zu Angestellten – den Eintritt und die Dauer der Arbeitslosigkeit weitgehend selbst beeinflussen können.

Praxisbeispiele zur Problematik

Beispiel Coiffeursalon: Eine selbstständige Coiffeuse könnte theoretisch durch bewusst hohe Preise oder unattraktive Öffnungszeiten ihre Kundschaft reduzieren und dann Arbeitslosigkeit geltend machen.

Beispiel Handwerksbetrieb: Ein Schreiner könnte gezielt nur hochpreisige Aufträge annehmen und bei ausbleibenden Aufträgen Arbeitslosenentschädigung beantragen, obwohl günstigere Aufträge verfügbar wären.

Aktuelle Situation

Heute existieren bereits einige Unterstützungsmöglichkeiten für Selbstständigerwerbende, wie beispielsweise die Verlängerung der Beitragsrahmenfrist um maximal zwei Jahre oder Förderungsmassnahmen bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die während der Covid-19-Pandemie eingeführte Corona-Erwerbsausfallentschädigung (CEE) hat gezeigt, dass Unterstützungsleistungen für Selbstständigerwerbende grundsätzlich möglich sind, jedoch war dies eine zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung für eine spezifische Krisensituation.

Quelle: Der Bundesrat 6.12.2024

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