Das Klima- und Innovationsgesetz (KIG) setzt sich zum Ziel, die Schweizer Wirtschaft bei der klimafreundlichen Transformation zu unterstützen und die Innovationskraft zu stärken. Mit einem Gesamtvolumen von 2 Milliarden Franken über sechs Jahre soll das Gesetz den Ersatz von fossilen Heizungen beschleunigen und Unternehmen bei Investitionen in klimafreundliche Technologien unterstützen.
- Im Bereich der Gebäude werden beispielsweise der Austausch von Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen oder der Anschluss an Fernwärmenetze gefördert.
- Für innovative Technologien unterstützt das KIG unter anderem Pilotanlagen zur CO2-Abscheidung oder die Entwicklung von synthetischen Treibstoffen für die Luftfahrt.
- Bei den Klimaanpassungen werden konkrete Massnahmen wie der Schutz vor Naturgefahren oder die Sicherstellung der Wasserversorgung finanziert.
- Unternehmen können zudem freiwillige Klimatests durchführen, um ihre Geschäftsmodelle auf Klimarisiken zu überprüfen und entsprechende Anpassungsstrategien zu entwickeln.
Mit diesem umfassenden Ansatz soll die Schweiz ihre Klimaziele erreichen und gleichzeitig ihre Position als Innovationsstandort stärken.
Das KIG bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die finanzielle Führung von Schweizer Unternehmen mit sich.
Berichterstattungspflichten
Ab 2024 müssen Unternehmen über klimarelevante Angelegenheiten Bericht erstatten, wobei der erste Bericht 2025 für das Jahr 2024 fällig wird. Diese Berichterstattung muss alle kontrollierten Tochtergesellschaften unabhängig von ihrem Standort einschliessen.
Emissionsziele und deren Auswirkungen
Sektorspezifische Reduktionsziele
Die Unternehmen müssen ihre Treibhausgasemissionen in allen drei Scopes reduzieren:
- Gebäudesektor: 82% bis 2040, 100% bis 2050
- Verkehrssektor: 57% bis 2040, 100% bis 2050
- Industriesektor: 50% bis 2040, 90% bis 2050
Strategische Anpassungen
Unternehmen müssen ihre Geschäftsmodelle und Strategien mit dem Netto-Null-Ziel in Einklang bringen.
Dies erfordert:
- Erstellung eines CO2-Fussabdrucks.
- Festlegung wissenschaftsbasierter Klimaziele.
- Entwicklung einer Klimastrategie mit konkretem Massnahmenplan.
- Regelmässige Erfolgsmessung der implementierten Massnahmen.
Langfristig betroffene Unternehmen
Alle Schweizer Unternehmen müssen bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreichen, unabhängig von ihrer Grösse.
Quelle: Der Bundesrat, 27.11.2024