Die aktuelle Verlustverrechnung in der Schweiz erlaubt es juristischen Personen, Geschäftsverluste während sieben Jahren mit künftigen Gewinnen zu verrechnen.

Diese zeitliche Beschränkung kann zu einer Überbesteuerung führen, wenn die Verluste innerhalb dieser Frist nicht vollständig mit Gewinnen verrechnet werden können.

Der Bundesrat hat nun am 27. November 2024 eine Botschaft zur Erstreckung der Verlustverrechnungsfrist auf zehn Jahre verabschiedet, wobei diese Änderung insbesondere Neugründungen und Unternehmen in der Aufbauphase zugutekommen würde.

Die verlängerte Verrechnungsfrist würde den Unternehmen mehr finanzielle Mittel für Investitionen und betriebliche Aktivitäten belassen, was ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken könnte. Während die Mehrheit der Wirtschaftsverbände und politischen Parteien die Verlängerung unterstützt, lehnen etwa zwei Drittel der Kantone die Vorlage ab, unter anderem weil bereits ausreichende steuerliche Begleitmassnahmen für sanierungswürdige Unternehmen bestehen.

Die finanziellen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden lassen sich mangels statistischer Daten nicht genau beziffern, könnten aber in Ausnahmejahren bei der direkten Bundessteuer die Grenze von CHF 100 Millionen überschreiten

Quelle: Der Bundesrat 27.11.2024