Die wichtigsten Neuerungen bei den Sozialversicherungen 2025 bringen einige bedeutende Änderungen mit sich, die sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende betreffen.
AHV-Renten steigen
Die Anpassung der AHV-Renten an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung führt zu einer spürbaren Erhöhung.
- Eine Rentnerin, die bisher die Minimalrente von CHF 1’225 erhielt, bekommt ab Januar 2025 monatlich CHF 1’260.
- Bei einem Rentnerehepaar mit Maximalrente steigt der monatliche Betrag von CHF 3’710 auf CHF 3’780.
Frauenrentenalter wird schrittweise erhöht
Eine wichtige Änderung betrifft das Referenzalter der Frauen.
- Eine Buchhalterin mit Jahrgang 1961 muss neu bis zum Alter von 64 Jahren und 3 Monaten arbeiten, um ihre ordentliche AHV-Rente zu beziehen. Als Ausgleich erhält sie einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag.
Familienzulagen werden angehoben
Die Mindestansätze der Familienzulagen steigen deutlich.
- Eine alleinerziehende Mutter mit zwei schulpflichtigen Kindern erhält künftig pro Kind CHF 215 statt bisher CHF 200 Kinderzulage pro Monat.
- Für ihr Kind in der Lehre steigt die Ausbildungszulage auf CHF 268.
Berufliche Vorsorge passt Grenzwerte an
In der beruflichen Vorsorge ändern sich die relevanten Grenzwerte.
- Ein Teilzeitangestellter wird neu erst mit einem Jahreseinkommen von CHF 22’680 BVG-pflichtig, da die Eintrittsschwelle erhöht wurde.
- Der Koordinationsabzug beträgt neu CHF 26’460 und der maximal versicherte BVG-Lohn CHF 64’260.
Krankenversicherungsprämien steigen weiter
Die Krankenkassenprämien werden auch 2025 deutlich steigen. Mit einer durchschnittlichen Erhöhung von rund 7% müssen Versicherte mit entsprechend höheren monatlichen Ausgaben rechnen.