Die wichtigsten Neuerungen bei den Sozialversicherungen 2025 bringen einige bedeutende Änderungen mit sich, die sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende betreffen.

AHV-Renten steigen

Die Anpassung der AHV-Renten an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung führt zu einer spürbaren Erhöhung.

  • Eine Rentnerin, die bisher die Minimalrente von CHF 1’225 erhielt, bekommt ab Januar 2025 monatlich CHF 1’260.
  • Bei einem Rentnerehepaar mit Maximalrente steigt der monatliche Betrag von CHF 3’710 auf CHF 3’780.

Frauenrentenalter wird schrittweise erhöht

Eine wichtige Änderung betrifft das Referenzalter der Frauen.

  • Eine Buchhalterin mit Jahrgang 1961 muss neu bis zum Alter von 64 Jahren und 3 Monaten arbeiten, um ihre ordentliche AHV-Rente zu beziehen. Als Ausgleich erhält sie einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag.

Familienzulagen werden angehoben

Die Mindestansätze der Familienzulagen steigen deutlich.

  • Eine alleinerziehende Mutter mit zwei schulpflichtigen Kindern erhält künftig pro Kind CHF 215 statt bisher CHF 200 Kinderzulage pro Monat.
  • Für ihr Kind in der Lehre steigt die Ausbildungszulage auf CHF 268.

Berufliche Vorsorge passt Grenzwerte an

In der beruflichen Vorsorge ändern sich die relevanten Grenzwerte.

  • Ein Teilzeitangestellter wird neu erst mit einem Jahreseinkommen von CHF 22’680 BVG-pflichtig, da die Eintrittsschwelle erhöht wurde.
  • Der Koordinationsabzug beträgt neu CHF 26’460 und der maximal versicherte BVG-Lohn CHF 64’260.

Krankenversicherungsprämien steigen weiter

Die Krankenkassenprämien werden auch 2025 deutlich steigen. Mit einer durchschnittlichen Erhöhung von rund 7% müssen Versicherte mit entsprechend höheren monatlichen Ausgaben rechnen.