Lohnnebenleistungen und AHV: Was Sie als Lohn abrechnen müssen

von | Okt. 17, 2026 | Sozialversicherungen, Ausbildung

Die kurze Antwort

Lohnnebenleistungen sind für die AHV grundsätzlich Lohn.

Frei sind nur Spesen und Leistungen, die AHVV oder WML ausdrücklich ausnehmen.

Veröffentlicht im Oktober 2026, Lesedauer rund 9 Minuten

Lohnnebenleistungen: Papierfamilie in schützenden Händen

Die Ausgangsfrage aus dem Berufsalltag

Eine Softwarefirma in Frauenfeld will ihr Team belohnen. Geplant sind ein Fitnessbeitrag, ein Weihnachtsgeschenk und eine Pauschale für das Homeoffice.

Die Lohnbuchhalterin fragt sich: Muss ich das mit der AHV abrechnen?

Lohnnebenleistungen planen: Team einer Softwarefirma bespricht sich am Tisch

Das Team will Lohnnebenleistungen einführen. Vorher klärt es, was davon Lohn ist.

Lohnnebenleistungen sind Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Lohn gewährt. Sie werden immer vielfältiger.

Die Gesetze nennen Lohnnebenleistungen nicht einzeln. Mit 3 Fragen ordnen Sie trotzdem jede Leistung richtig ein.

3 Begriffe, die Sie kennen müssen

Begriff 1

Massgebender Lohn

Jedes Entgelt für unselbstständige Arbeit. Darauf rechnen Sie AHV, IV, EO und ALV ab.

Begriff 2

Unkosten (Spesen)

Auslagen, die bei der Arbeit entstehen. Ihr Ersatz ist kein Lohn.

Begriff 3

Naturalleistung

Eine Leistung in Form von Waren, Diensten oder Vorteilen statt Geld.

Grundlage für alle Lohnnebenleistungen ist Artikel 5 AHVG. Er zählt Gratifikationen und Naturalleistungen ausdrücklich zum Lohn.

Ausnahmen legt der Bundesrat fest. Sie stehen in der AHV-Verordnung (AHVV).

Lohnnebenleistungen in 3 Fragen einordnen

Die Grafik zeigt, wie Sie Lohnnebenleistungen einordnen. Die Abschnitte danach erklären jede Station.

Ist die Leistung AHV-Lohn? Von oben nach unten lesen. Jeder Weg endet bei einem Ergebnis. Frage 1: Ersetzt die Zahlung berufliche Auslagen? Gemeint sind Kosten, die bei der Arbeit entstehen. Ja Nein Spesen (kein Lohn, Ersatz von Auslagen) Belege oder eine erklärbare Pauschale. Private Lebenshaltung ist Lohn. Art. 9 AHVV. Frage 2: Erhält die Person Geld? Auch eine Erstattung privater Kosten zählt. Ja Nein Geld (Lohn, Entgelt für Arbeit) Grundsatz: immer Lohn. Ausnahmen nur nach AHVV. Sachleistung (je nach Art) Ware, Dienst oder Vorteil. Frage 3 entscheidet. Frage 3: Wie erhält die Person die Sachleistung? Massgebend ist, wie oft und aus welchem Anlass. Regelmässig Als Geschenk Als Rabatt Naturallohn (Lohn, regelmässiger Vorteil) Essen im Betrieb: CHF 33 im Tag. Geschäftswagen: 0,9 % im Monat. Art. 11 und 13 AHVV. Geschenk (frei bis CHF 600 im Jahr) Zum Beispiel zu Weihnachten. Darüber ist alles Lohn. WML Rz 2158 und 2160. Rabatt bei Dritten (frei bis 20 %) Höchstens CHF 600 im Jahr. Nur der Überschuss ist Lohn. WML Rz 2071. Lohn heisst: Darauf sind AHV, IV, EO und ALV abzurechnen. Frei ist nur, was AHVV oder WML ausdrücklich ausnehmen. Grundlagen: Art. 5 AHVG, Art. 7 bis 13 AHVV, WML Stand 1. Mai 2026.
Lohnnebenleistungen: Zwei Frauen trainieren im Fitnessstudio

Beispiel aus der Informatik

Die Softwarefirma in Frauenfeld möchte jedem Mitarbeitenden einen Beitrag an das Fitnessabo zahlen. Das Abo hat keinen Bezug zur Arbeit.

Zahlt sie Geld aus, ist das Lohn. Frei bleibt die Förderung nur in anderer Form.

Möglich sind ein Rabatt bei einem Fitnesscenter oder ein Sachgeschenk zu einem Anlass.

Spesen: Ersatz oder versteckter Lohn?

Spesen sind keine Lohnnebenleistungen. Sie ersetzen Kosten, die wegen der Arbeit entstehen.

Kosten, die Sie auch ohne Arbeit hätten, gehören zur privaten Lebenshaltung. Ihr Ersatz ist Lohn.

Spesen müssen belegt sein. Auch eine Pauschale muss sich plausibel erklären lassen. Regelmässige Beiträge an den Arbeitsweg sind keine Spesen (Artikel 9 AHVV).

Grafiker lacht an seinem Computer im Arbeitszimmer

Beispiel aus einem Grafikbüro

Ein Grafiker in Neuchâtel erhält eine monatliche Entschädigung für sein Arbeitszimmer zu Hause. Im Zimmer stehen auch das Gästebett und das Velo.

Dient der Raum nicht nur der Arbeit, deckt die Entschädigung private Wohnkosten. Dieser Teil ist Lohn.

Ist der Grafiker zugleich am Büro beteiligt, prüft die Ausgleichskasse besonders genau.

Naturalleistungen, Rabatte und Geschäftswagen

Viele Lohnnebenleistungen sind Sachleistungen. Eine Sachleistung ist nicht automatisch frei. Entscheidend ist, wie oft sie fliesst.

  • Regelmässig ist Lohn. Wer täglich im Betrieb isst, erhält Naturallohn. Die AHVV bewertet volle Verpflegung und Unterkunft mit festen Ansätzen (Artikel 11 AHVV).
  • Gelegentlich ist frei, wenn das Mass üblich bleibt. Dazu gehören etwa eigene Produkte des Betriebs. Sind die Vorteile im Vergleich zum Lohn sehr hoch, wird es Lohn.
  • Rabatte bei Dritten haben 2 Grenzen. Je Leistung höchstens 20 Prozent und im Jahr höchstens CHF 600. Nur der Teil darüber ist Lohn.
Koch flambiert in einer Hotelküche

Beispiel aus der Hotellerie

Ein Hotel in Sion verpflegt seine Köchinnen und Köche jeden Tag gratis. Das ist Naturallohn.

Zu Weihnachten erhält das ganze Team einen Geschenkkorb. Das ist ein gelegentliches Geschenk. Solche Lohnnebenleistungen bleiben in der Regel frei.

Geschäftswagen und E-Auto

Darf jemand den Geschäftswagen privat nutzen, ist das Naturallohn. Die AHV übernimmt den Privatanteil der Steuer: 0,9 Prozent des Kaufpreises pro Monat.

Beim E-Auto zählt die Batterie zum Kaufpreis, auch wenn sie geleast ist. Bezahlt der Arbeitgeber die Ladestation und ihre Installation, ist auch das Lohn.

Modernes Wohnhaus mit weisser Fassade

Beispiel aus der Immobilienbranche

Eine Hauswartin in Schaffhausen zahlt für ihre Dienstwohnung CHF 800 weniger als üblich. Die Vergünstigung hängt direkt mit ihrer Arbeit zusammen.

Darum gehört sie zum massgebenden Lohn. Die Lohnbuchhaltung rechnet sie zum Bruttolohn und zieht sie vom Nettolohn wieder ab.

Dieser höhere Lohn gilt auch für das BVG. Prüfen Sie darum, ob die Eintrittsschwelle neu überschritten ist (Artikel 7 BVG).

Geschenke zu besonderen Anlässen

Für Lohnnebenleistungen zu einigen Anlässen macht die AHVV eine Ausnahme (Artikel 8 AHVV). Die Grenzen stehen in der Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML).

Sachgeschenke eines Jahres werden zusammengezählt. Die Grafik zeigt, was das für eine Mitarbeiterin bedeutet.

Sachgeschenke eines Jahres zusammenzählen Beispiel einer Mitarbeiterin in der Softwarefirma. Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Neujahr (Sachgeschenk, zählt zur Grenze) Weinflasche für CHF 120. Summe: CHF 120. Hochzeit (frei im üblichen Wert) Eigene Regel. Zählt nicht zur Grenze. Prüfung bestanden (frei bis CHF 600) Prämie von CHF 500 in Geld. Eigene Grenze je Prüfung. Auszeichnung (Sachgeschenk, zählt zur Grenze) Konzertbillette für CHF 250. Summe: CHF 370. Weihnachten (Grenze überschritten) Geschenkkorb für CHF 280. Summe: CHF 650. Ergebnis Ende Jahr (CHF 650 Lohn, weil über CHF 600) Alle 3 Sachgeschenke werden Lohn, nicht nur der Teil darüber. Hochzeitsgeschenk und Prüfungsprämie bleiben frei. Massgebend sind die Kosten des Arbeitgebers. Grundlagen: Art. 8 Bst. c AHVV, WML Rz 2156 bis 2160.

Ebenfalls frei sind diese Lohnnebenleistungen:

  • Zuwendungen beim Tod von Angehörigen, solange sie den üblichen Wert nicht übersteigen.
  • Die Weiterzahlung des Lohns an Hinterlassene. Ein ausstehender Bonus bleibt aber Lohn.
  • Jubiläumsgaben zum Firmenjubiläum, frühestens nach 25 Jahren und an alle Mitarbeitenden.

Leistungen beim Austritt

Mitarbeiterin verlässt das Büro mit einem Karton

Beim Austritt stellt sich die Frage, welche Zahlungen Lohn sind.

Auch beim Austritt gibt es Lohnnebenleistungen, etwa Abfindungen. Sie sind grundsätzlich Lohn (Artikel 7 AHVV). Die AHVV kennt nur 2 Ausnahmen mit Obergrenze.

  • Fehlende berufliche Vorsorge. Das Arbeitsverhältnis dauerte mindestens 2 Jahre. Je Jahr ohne Pensionskasse ist dann die Hälfte der minimalen monatlichen AHV-Rente frei.
  • Entlassung aus betrieblichen Gründen. Frei bis zum 4,5-fachen der maximalen jährlichen AHV-Rente. Gemeint sind Schliessung, Zusammenlegung oder Restrukturierung.

Beide Grenzen folgen der AHV-Rente im Zeitpunkt der Auszahlung. Sie ändern also mit jeder Rentenanpassung.

Uhrmacher arbeitet mit Lupe an einem Uhrwerk

Beispiel aus der Uhrenindustrie

Eine Uhrenmanufaktur in Delémont schliesst eine Abteilung. Der Sozialplan staffelt die Abfindungen nach Alter und Dienstjahren.

Ein Mitarbeiter erhält zusätzlich einen persönlich ausgehandelten Betrag. Eine Kollegin kündigt freiwillig und erhält ebenfalls eine Zahlung.

Welcher Teil einer Abfindung ist frei? Lösung für die 3 Zahlungen der Uhrenmanufaktur. Frei Bis zur Grenze. Lohn Teil darüber. Lohn Ganzer Betrag. Lohn Ganzer Betrag. Abfindung nach Sozialplan (teilweise frei) Entlassung aus betrieblichen Gründen. Gestaffelt nach Alter und Dienstjahren. Persönlicher Zusatz (ganz Lohn) Individuell ausgehandelt. Keine objektiven Kriterien. Freiwilliger Abgang (ganz Lohn) Keine Entlassung. Das gilt auch mit Sozialplan. Grenze: 4,5-fache maximale jährliche AHV-Rente im Zeitpunkt der Auszahlung. Grundlagen: Art. 8ter AHVV, WML Rz 2133 bis 2135.

Einzahlung in die Pensionskasse

Eine freiwillige Einzahlung des Arbeitgebers in die Pensionskasse ist ebenfalls Lohn. Die Form der Leistung spielt keine Rolle.

Die Lohnbuchhaltung rechnet die Einzahlung zum Bruttolohn und zieht sie netto wieder ab.

Soll die Person die Beiträge nicht selbst tragen, wird der Betrag ins Brutto hochgerechnet. Teilen Sie ihn dazu durch 1 minus den Beitragssatz der Arbeitnehmenden.

Überbrückungsrente bis zur Pensionierung

Eine Rente bis zur Pensionierung wird in Kapital umgerechnet. Die Faktoren stehen im Anhang 1 der WML.

Die Beiträge auf dem ganzen Kapital sind mit der ersten Zahlung fällig. Die erste Monatsrente reicht dafür oft nicht. Regeln Sie die Finanzierung darum vorher.

Beitragspflichtig ist die Rente auch, wenn ein Wohlfahrtsfonds sie bezahlt. Bis zum Referenzalter zahlt die Person nach dem Austritt zudem Beiträge als Nichterwerbstätige.

Polier mit Helm betrachtet einen Rohbau

Beispiel aus dem Baugewerbe

Eine Baufirma in Chur entlässt einen Polier fristlos. Das Gericht hält die Entlassung für ungerechtfertigt.

Es spricht ihm 4 Beträge zu:

  • Offene Provisionen.
  • Nicht bezahlte Überstunden.
  • Den Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist.
  • Eine Strafzahlung.

Provisionen und Überstunden sind nachträglich bezahlter Lohn. Der Lohn für die Kündigungsfrist ist Ersatzlohn nach Artikel 337c Absatz 1 OR. Die Strafzahlung nach Absatz 3 ist kein Lohn.

Vergleich gut dokumentieren

Einigen sich die Parteien ohne Gericht, gilt eine strenge Regel. Die Strafzahlung ist nur frei, wenn die Ausgleichskasse sie klar erkennt. Halten Sie Grund und Betrag jeder Position schriftlich fest.

Steuerfrei heisst nicht AHV-frei

Manche Lohnnebenleistungen sind steuerfrei, aber nicht AHV-frei. Der Grund: Beide Rechtsgebiete stellen eine andere Frage.

Bei Lohnnebenleistungen fragt das Steuerrecht, ob ein Vorteil besteuert wird. Das AHV-Recht fragt, ob ein Entgelt für Arbeit vorliegt.

Drei Golfer mit Golftaschen auf dem Platz

Clubbeiträge sind ein typischer Fall, in dem Steuer und AHV auseinandergehen.

Eine Beratungsfirma in Zug bezahlt der Geschäftsleitung den Golfclub. Die Grafik zeigt, wie Lohnausweis und Ausgleichskasse diesen und 2 weitere Fälle beurteilen.

Steuer und AHV im Vergleich Gleicher Sachverhalt, nicht immer gleiches Ergebnis. Lohnausweis (Steuer) Ausgleichskasse (AHV) Clubbeitrag bis CHF 1’000 (steuerfrei, aber AHV-Lohn) Zum Beispiel ein Golfclub. Nicht deklarieren. Lohn. Ausser die Mitgliedschaft ist beruflich nötig. Bargeschenk (steuerbar und AHV-Lohn) Auch zu Weihnachten. Immer deklarieren. Lohn als Gratifikation. Spesen nach Reglement (in der Regel beides frei) Vom Kanton genehmigt. Spesen sind anerkannt. Übernimmt das Reglement. Ausser die Spesen sind übersetzt. Die Ausgleichskasse ist an die Steuer nicht gebunden. Grundlagen: Wegleitung zum Lohnausweis 2026; WML Rz 2158, 3011 und 3012.

Testen Sie sich: 4 kurze Quizfragen

Prüfen Sie Ihr Wissen zu Lohnnebenleistungen. Klicken Sie auf eine Antwort. Sie sehen sofort, ob sie stimmt, und warum.

Frage 1 von 4

Ein Architekturbüro in Aarau zahlt allen jeden Monat eine Pauschale für den Arbeitsweg. Was gilt?

Regelmässige Entschädigungen für den Weg zum gewöhnlichen Arbeitsort sind keine Unkosten. Sie gehören zum massgebenden Lohn (Artikel 9 Absatz 2 AHVV).

Frage 2 von 4

Eine Bäckerei in Lugano schenkt jeder Verkäuferin zu Weihnachten CHF 200 in bar. Was gilt?

Die Grenze für Weihnachten gilt nur für Sachgeschenke. Bargeschenke gelten als Gratifikation und sind Lohn (WML Rz 2158).

Frage 3 von 4

Ein Treuhandbüro handelt bei einem Fitnesscenter 15 Prozent Rabatt aus. Eine Mitarbeiterin spart so CHF 180 im Jahr. Was gilt?

Vergünstigungen auf Leistungen Dritter sind frei bis 20 Prozent je Leistung. Im Jahr gilt zudem höchstens CHF 600 (WML Rz 2071). Beide Grenzen sind eingehalten.

Frage 4 von 4

Ein Gericht spricht einem fristlos Entlassenen eine Strafzahlung nach Artikel 337c Absatz 3 OR zu. Was gilt?

Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung nach Artikel 337c Absatz 3 OR entschädigt keine Arbeit. Sie gehört nicht zum massgebenden Lohn (WML Rz 2097).

3 typische Fehler

Das geht am häufigsten schief

  • Lohnnebenleistungen an der Lohnbuchhaltung vorbei auszahlen. Dann fehlen sie in der Abrechnung mit der Ausgleichskasse.
  • Lohnnebenleistungen einzeln beurteilen. Bei Geschenken zählt der Wert aller Geschenke eines Jahres.
  • Jede Abfindung für frei halten. Frei ist nur, was unter eine der 2 Ausnahmen fällt.

Fazit und Checkliste

Lohnnebenleistungen in einem Satz

Was der Arbeitgeber wegen der Arbeit gibt, ist Lohn, ausser eine Regel nimmt es aus. Das gilt für alle Lohnnebenleistungen.

Die Softwarefirma in Frauenfeld ordnet ihre Lohnnebenleistungen so ein: Den Fitnessbeitrag rechnet sie ab. Das Weihnachtsgeschenk bleibt bis zur Grenze frei. Die Homeoffice-Pauschale prüft sie nach der tatsächlichen Nutzung.

Im Einzelfall hat die Ausgleichskasse Ermessen. Klären Sie heikle Fälle vorher mit ihr.

So gehen Sie bei neuen Lohnnebenleistungen vor:

  • Sie prüfen, ob die Leistung mit der Arbeit zusammenhängt.
  • Sie klären, ob Geld oder eine Sachleistung fliesst.
  • Sie halten fest, ob die Leistung regelmässig oder zu einem Anlass erfolgt.
  • Sie prüfen, ob sie private Lebenskosten deckt.
  • Sie suchen die ausdrückliche Ausnahme in AHVV oder WML.
  • Sie halten die Regel in einem Reglement für alle Mitarbeitenden fest.

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Quellen

  • Bundesgesetz über die AHV, AHVG, SR 831.10, Stand 1. Januar 2026, Artikel 5.
  • Verordnung über die AHV, AHVV, SR 831.101, Stand 1. Januar 2026, Artikel 7 bis 13.
  • BSV, Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML), Stand 1. Mai 2026.
  • Anregung: Myriam Minnig, Sonderleistungen und geldwerte Vorteile an Arbeitnehmende, TREX 5/2026.

Häufige Fragen zu Lohnnebenleistungen und AHV

Gehört die Ladestation für das E-Auto zu den beitragspflichtigen Lohnnebenleistungen?

Ja. Trägt der Arbeitgeber die Kosten der Ladestation und ihrer Installation, ist das massgebender Lohn (WML Rz 2079.1). Regeln Sie im Voraus, was beim Austritt mit der Station geschieht.

Was gilt, wenn die Eigentümerin nach dem Firmenverkauf dem Personal privat Geld schenkt?

Hat die Zahlung ihren Grund im Arbeitsverhältnis, ist sie in der Regel Lohn. Abrechnen muss dann die Arbeitgeberin. Eine Schenkung ist nur bei rein persönlicher Verbundenheit denkbar und muss gut belegt sein.

Ist ein Dienstaltersgeschenk zum 10-jährigen Jubiläum frei?

Ja, wenn es ein Sachgeschenk ist. Es zählt aber zur Jahresgrenze für alle Sachgeschenke (WML Rz 2158). Ein Geldgeschenk ist dagegen eine Gratifikation und damit Lohn (WML Rz 2002 und 2158).

Wann sind Beiträge auf einer Überbrückungsrente fällig?

Grundsätzlich bei der ersten Auszahlung, auf dem kapitalisierten Betrag (WML Rz 2102). Ist der Umwandlungsfaktor höchstens 1, werden die Beiträge laufend erhoben (WML Rz 2103).

Wo lerne ich den massgebenden Lohn und die Lohnabrechnung systematisch?

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