Lohnnebenleistungen sind für die AHV grundsätzlich Lohn.
Frei sind nur Spesen und Leistungen, die AHVV oder WML ausdrücklich ausnehmen.

- Die Ausgangsfrage aus dem Berufsalltag
- 3 Begriffe, die Sie kennen müssen
- Lohnnebenleistungen in 3 Fragen einordnen
- Spesen: Ersatz oder versteckter Lohn?
- Naturalleistungen, Rabatte und Geschäftswagen
- Geschenke zu besonderen Anlässen
- Leistungen beim Austritt
- Steuerfrei heisst nicht AHV-frei
- Testen Sie sich: 4 kurze Quizfragen
- 3 typische Fehler
- Fazit und Checkliste
- Sozialversicherungen als Live-Webinar lernen
Die Ausgangsfrage aus dem Berufsalltag
Eine Softwarefirma in Frauenfeld will ihr Team belohnen. Geplant sind ein Fitnessbeitrag, ein Weihnachtsgeschenk und eine Pauschale für das Homeoffice.
Die Lohnbuchhalterin fragt sich: Muss ich das mit der AHV abrechnen?

Das Team will Lohnnebenleistungen einführen. Vorher klärt es, was davon Lohn ist.
Lohnnebenleistungen sind Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Lohn gewährt. Sie werden immer vielfältiger.
Die Gesetze nennen Lohnnebenleistungen nicht einzeln. Mit 3 Fragen ordnen Sie trotzdem jede Leistung richtig ein.
3 Begriffe, die Sie kennen müssen
Massgebender Lohn
Jedes Entgelt für unselbstständige Arbeit. Darauf rechnen Sie AHV, IV, EO und ALV ab.
Unkosten (Spesen)
Auslagen, die bei der Arbeit entstehen. Ihr Ersatz ist kein Lohn.
Naturalleistung
Eine Leistung in Form von Waren, Diensten oder Vorteilen statt Geld.
Grundlage für alle Lohnnebenleistungen ist Artikel 5 AHVG. Er zählt Gratifikationen und Naturalleistungen ausdrücklich zum Lohn.
Ausnahmen legt der Bundesrat fest. Sie stehen in der AHV-Verordnung (AHVV).
Lohnnebenleistungen in 3 Fragen einordnen
Die Grafik zeigt, wie Sie Lohnnebenleistungen einordnen. Die Abschnitte danach erklären jede Station.

Beispiel aus der Informatik
Die Softwarefirma in Frauenfeld möchte jedem Mitarbeitenden einen Beitrag an das Fitnessabo zahlen. Das Abo hat keinen Bezug zur Arbeit.
Zahlt sie Geld aus, ist das Lohn. Frei bleibt die Förderung nur in anderer Form.
Möglich sind ein Rabatt bei einem Fitnesscenter oder ein Sachgeschenk zu einem Anlass.
Spesen: Ersatz oder versteckter Lohn?
Spesen sind keine Lohnnebenleistungen. Sie ersetzen Kosten, die wegen der Arbeit entstehen.
Kosten, die Sie auch ohne Arbeit hätten, gehören zur privaten Lebenshaltung. Ihr Ersatz ist Lohn.
Spesen müssen belegt sein. Auch eine Pauschale muss sich plausibel erklären lassen. Regelmässige Beiträge an den Arbeitsweg sind keine Spesen (Artikel 9 AHVV).

Beispiel aus einem Grafikbüro
Ein Grafiker in Neuchâtel erhält eine monatliche Entschädigung für sein Arbeitszimmer zu Hause. Im Zimmer stehen auch das Gästebett und das Velo.
Dient der Raum nicht nur der Arbeit, deckt die Entschädigung private Wohnkosten. Dieser Teil ist Lohn.
Ist der Grafiker zugleich am Büro beteiligt, prüft die Ausgleichskasse besonders genau.
Naturalleistungen, Rabatte und Geschäftswagen
Viele Lohnnebenleistungen sind Sachleistungen. Eine Sachleistung ist nicht automatisch frei. Entscheidend ist, wie oft sie fliesst.
- Regelmässig ist Lohn. Wer täglich im Betrieb isst, erhält Naturallohn. Die AHVV bewertet volle Verpflegung und Unterkunft mit festen Ansätzen (Artikel 11 AHVV).
- Gelegentlich ist frei, wenn das Mass üblich bleibt. Dazu gehören etwa eigene Produkte des Betriebs. Sind die Vorteile im Vergleich zum Lohn sehr hoch, wird es Lohn.
- Rabatte bei Dritten haben 2 Grenzen. Je Leistung höchstens 20 Prozent und im Jahr höchstens CHF 600. Nur der Teil darüber ist Lohn.

Beispiel aus der Hotellerie
Ein Hotel in Sion verpflegt seine Köchinnen und Köche jeden Tag gratis. Das ist Naturallohn.
Zu Weihnachten erhält das ganze Team einen Geschenkkorb. Das ist ein gelegentliches Geschenk. Solche Lohnnebenleistungen bleiben in der Regel frei.
Geschäftswagen und E-Auto
Darf jemand den Geschäftswagen privat nutzen, ist das Naturallohn. Die AHV übernimmt den Privatanteil der Steuer: 0,9 Prozent des Kaufpreises pro Monat.
Beim E-Auto zählt die Batterie zum Kaufpreis, auch wenn sie geleast ist. Bezahlt der Arbeitgeber die Ladestation und ihre Installation, ist auch das Lohn.

Beispiel aus der Immobilienbranche
Eine Hauswartin in Schaffhausen zahlt für ihre Dienstwohnung CHF 800 weniger als üblich. Die Vergünstigung hängt direkt mit ihrer Arbeit zusammen.
Darum gehört sie zum massgebenden Lohn. Die Lohnbuchhaltung rechnet sie zum Bruttolohn und zieht sie vom Nettolohn wieder ab.
Dieser höhere Lohn gilt auch für das BVG. Prüfen Sie darum, ob die Eintrittsschwelle neu überschritten ist (Artikel 7 BVG).
Geschenke zu besonderen Anlässen
Für Lohnnebenleistungen zu einigen Anlässen macht die AHVV eine Ausnahme (Artikel 8 AHVV). Die Grenzen stehen in der Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML).
Sachgeschenke eines Jahres werden zusammengezählt. Die Grafik zeigt, was das für eine Mitarbeiterin bedeutet.
Ebenfalls frei sind diese Lohnnebenleistungen:
- Zuwendungen beim Tod von Angehörigen, solange sie den üblichen Wert nicht übersteigen.
- Die Weiterzahlung des Lohns an Hinterlassene. Ein ausstehender Bonus bleibt aber Lohn.
- Jubiläumsgaben zum Firmenjubiläum, frühestens nach 25 Jahren und an alle Mitarbeitenden.
Leistungen beim Austritt

Beim Austritt stellt sich die Frage, welche Zahlungen Lohn sind.
Auch beim Austritt gibt es Lohnnebenleistungen, etwa Abfindungen. Sie sind grundsätzlich Lohn (Artikel 7 AHVV). Die AHVV kennt nur 2 Ausnahmen mit Obergrenze.
- Fehlende berufliche Vorsorge. Das Arbeitsverhältnis dauerte mindestens 2 Jahre. Je Jahr ohne Pensionskasse ist dann die Hälfte der minimalen monatlichen AHV-Rente frei.
- Entlassung aus betrieblichen Gründen. Frei bis zum 4,5-fachen der maximalen jährlichen AHV-Rente. Gemeint sind Schliessung, Zusammenlegung oder Restrukturierung.
Beide Grenzen folgen der AHV-Rente im Zeitpunkt der Auszahlung. Sie ändern also mit jeder Rentenanpassung.

Beispiel aus der Uhrenindustrie
Eine Uhrenmanufaktur in Delémont schliesst eine Abteilung. Der Sozialplan staffelt die Abfindungen nach Alter und Dienstjahren.
Ein Mitarbeiter erhält zusätzlich einen persönlich ausgehandelten Betrag. Eine Kollegin kündigt freiwillig und erhält ebenfalls eine Zahlung.
Einzahlung in die Pensionskasse
Eine freiwillige Einzahlung des Arbeitgebers in die Pensionskasse ist ebenfalls Lohn. Die Form der Leistung spielt keine Rolle.
Die Lohnbuchhaltung rechnet die Einzahlung zum Bruttolohn und zieht sie netto wieder ab.
Soll die Person die Beiträge nicht selbst tragen, wird der Betrag ins Brutto hochgerechnet. Teilen Sie ihn dazu durch 1 minus den Beitragssatz der Arbeitnehmenden.
Überbrückungsrente bis zur Pensionierung
Eine Rente bis zur Pensionierung wird in Kapital umgerechnet. Die Faktoren stehen im Anhang 1 der WML.
Die Beiträge auf dem ganzen Kapital sind mit der ersten Zahlung fällig. Die erste Monatsrente reicht dafür oft nicht. Regeln Sie die Finanzierung darum vorher.
Beitragspflichtig ist die Rente auch, wenn ein Wohlfahrtsfonds sie bezahlt. Bis zum Referenzalter zahlt die Person nach dem Austritt zudem Beiträge als Nichterwerbstätige.

Beispiel aus dem Baugewerbe
Eine Baufirma in Chur entlässt einen Polier fristlos. Das Gericht hält die Entlassung für ungerechtfertigt.
Es spricht ihm 4 Beträge zu:
- Offene Provisionen.
- Nicht bezahlte Überstunden.
- Den Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist.
- Eine Strafzahlung.
Provisionen und Überstunden sind nachträglich bezahlter Lohn. Der Lohn für die Kündigungsfrist ist Ersatzlohn nach Artikel 337c Absatz 1 OR. Die Strafzahlung nach Absatz 3 ist kein Lohn.
Vergleich gut dokumentieren
Einigen sich die Parteien ohne Gericht, gilt eine strenge Regel. Die Strafzahlung ist nur frei, wenn die Ausgleichskasse sie klar erkennt. Halten Sie Grund und Betrag jeder Position schriftlich fest.
Steuerfrei heisst nicht AHV-frei
Manche Lohnnebenleistungen sind steuerfrei, aber nicht AHV-frei. Der Grund: Beide Rechtsgebiete stellen eine andere Frage.
Bei Lohnnebenleistungen fragt das Steuerrecht, ob ein Vorteil besteuert wird. Das AHV-Recht fragt, ob ein Entgelt für Arbeit vorliegt.

Clubbeiträge sind ein typischer Fall, in dem Steuer und AHV auseinandergehen.
Eine Beratungsfirma in Zug bezahlt der Geschäftsleitung den Golfclub. Die Grafik zeigt, wie Lohnausweis und Ausgleichskasse diesen und 2 weitere Fälle beurteilen.
Testen Sie sich: 4 kurze Quizfragen
Prüfen Sie Ihr Wissen zu Lohnnebenleistungen. Klicken Sie auf eine Antwort. Sie sehen sofort, ob sie stimmt, und warum.
Ein Architekturbüro in Aarau zahlt allen jeden Monat eine Pauschale für den Arbeitsweg. Was gilt?
Regelmässige Entschädigungen für den Weg zum gewöhnlichen Arbeitsort sind keine Unkosten. Sie gehören zum massgebenden Lohn (Artikel 9 Absatz 2 AHVV).
Eine Bäckerei in Lugano schenkt jeder Verkäuferin zu Weihnachten CHF 200 in bar. Was gilt?
Die Grenze für Weihnachten gilt nur für Sachgeschenke. Bargeschenke gelten als Gratifikation und sind Lohn (WML Rz 2158).
Ein Treuhandbüro handelt bei einem Fitnesscenter 15 Prozent Rabatt aus. Eine Mitarbeiterin spart so CHF 180 im Jahr. Was gilt?
Vergünstigungen auf Leistungen Dritter sind frei bis 20 Prozent je Leistung. Im Jahr gilt zudem höchstens CHF 600 (WML Rz 2071). Beide Grenzen sind eingehalten.
Ein Gericht spricht einem fristlos Entlassenen eine Strafzahlung nach Artikel 337c Absatz 3 OR zu. Was gilt?
Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung nach Artikel 337c Absatz 3 OR entschädigt keine Arbeit. Sie gehört nicht zum massgebenden Lohn (WML Rz 2097).
3 typische Fehler
Das geht am häufigsten schief
- Lohnnebenleistungen an der Lohnbuchhaltung vorbei auszahlen. Dann fehlen sie in der Abrechnung mit der Ausgleichskasse.
- Lohnnebenleistungen einzeln beurteilen. Bei Geschenken zählt der Wert aller Geschenke eines Jahres.
- Jede Abfindung für frei halten. Frei ist nur, was unter eine der 2 Ausnahmen fällt.
Fazit und Checkliste
Lohnnebenleistungen in einem Satz
Was der Arbeitgeber wegen der Arbeit gibt, ist Lohn, ausser eine Regel nimmt es aus. Das gilt für alle Lohnnebenleistungen.
Die Softwarefirma in Frauenfeld ordnet ihre Lohnnebenleistungen so ein: Den Fitnessbeitrag rechnet sie ab. Das Weihnachtsgeschenk bleibt bis zur Grenze frei. Die Homeoffice-Pauschale prüft sie nach der tatsächlichen Nutzung.
Im Einzelfall hat die Ausgleichskasse Ermessen. Klären Sie heikle Fälle vorher mit ihr.
So gehen Sie bei neuen Lohnnebenleistungen vor:
- Sie prüfen, ob die Leistung mit der Arbeit zusammenhängt.
- Sie klären, ob Geld oder eine Sachleistung fliesst.
- Sie halten fest, ob die Leistung regelmässig oder zu einem Anlass erfolgt.
- Sie prüfen, ob sie private Lebenskosten deckt.
- Sie suchen die ausdrückliche Ausnahme in AHVV oder WML.
- Sie halten die Regel in einem Reglement für alle Mitarbeitenden fest.
Sozialversicherungen als Live-Webinar lernen
Lohnnebenleistungen, massgebender Lohn und BVG greifen in der Lohnabrechnung ineinander. Im Live-Webinar Sozialversicherungen üben Sie das an Fällen aus dem Berufsalltag.
Alle Termine stehen auf der Kursseite Sozialversicherungen.
Quellen
- Bundesgesetz über die AHV, AHVG, SR 831.10, Stand 1. Januar 2026, Artikel 5.
- Verordnung über die AHV, AHVV, SR 831.101, Stand 1. Januar 2026, Artikel 7 bis 13.
- BSV, Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML), Stand 1. Mai 2026.
- Anregung: Myriam Minnig, Sonderleistungen und geldwerte Vorteile an Arbeitnehmende, TREX 5/2026.
Häufige Fragen zu Lohnnebenleistungen und AHV
Gehört die Ladestation für das E-Auto zu den beitragspflichtigen Lohnnebenleistungen?
Ja. Trägt der Arbeitgeber die Kosten der Ladestation und ihrer Installation, ist das massgebender Lohn (WML Rz 2079.1). Regeln Sie im Voraus, was beim Austritt mit der Station geschieht.
Was gilt, wenn die Eigentümerin nach dem Firmenverkauf dem Personal privat Geld schenkt?
Hat die Zahlung ihren Grund im Arbeitsverhältnis, ist sie in der Regel Lohn. Abrechnen muss dann die Arbeitgeberin. Eine Schenkung ist nur bei rein persönlicher Verbundenheit denkbar und muss gut belegt sein.
Ist ein Dienstaltersgeschenk zum 10-jährigen Jubiläum frei?
Ja, wenn es ein Sachgeschenk ist. Es zählt aber zur Jahresgrenze für alle Sachgeschenke (WML Rz 2158). Ein Geldgeschenk ist dagegen eine Gratifikation und damit Lohn (WML Rz 2002 und 2158).
Wann sind Beiträge auf einer Überbrückungsrente fällig?
Grundsätzlich bei der ersten Auszahlung, auf dem kapitalisierten Betrag (WML Rz 2102). Ist der Umwandlungsfaktor höchstens 1, werden die Beiträge laufend erhoben (WML Rz 2103).
Wo lerne ich den massgebenden Lohn und die Lohnabrechnung systematisch?
Im Fach Sozialversicherungen von online-kurs.ch. Die Kursseite nennt alle Termine und Zeitvarianten.
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