Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung per 1.1.2025
Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) per 1.1.2025 werden auch die Ausführungsbestimmungen in der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) angepasst. Die wichtigsten Änderungen und deren Konsequenzen für Sie als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen sind:
Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode
Bei der Saldosteuersatzmethode (SSS) und der Pauschalsteuersatzmethode (PSS) sind neu Korrekturen beim Wechsel der Abrechnungsmethode vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass ein Wechsel primär aus finanziellen Gründen erfolgt. Zudem können neu mehr als zwei Saldosteuersätze angewendet werden, so dass jede Tätigkeit mit dem entsprechenden Satz abgerechnet wird. Systemfremde Verfahren wie der Vorsteuerabzug für Exporte, die fiktive Vorsteuer und die Margenbesteuerung werden bei SSS und PSS abgeschafft.
Portalpflicht
Für die jährliche Abrechnung, SSS, PSS und die Gruppenbesteuerung wird das elektronische Portal der ESTV zur Pflicht. Anträge und Meldungen, die nicht über das Portal erfolgen, werden zurückgewiesen.
Subventionen
Neu liegt immer eine Subvention vor, wenn ein Gemeinwesen ausgerichtete Mittel ausdrücklich als solche bezeichnet. Dies schafft Rechtssicherheit für Gemeinwesen und Empfänger. Die Bezeichnung muss spätestens bis zur Finalisierungsfrist der betreffenden Steuerperiode erfolgen.
Plattformbesteuerung
Plattformen können die fiktive Lieferung vom Verkäufer mit dessen Einverständnis mit MWST in Rechnung stellen. Die Plattform kann diese Steuer dann als Vorsteuer abziehen. Plattformen können zudem die Margenbesteuerung anwenden, ausser wenn der Verkäufer ein steuerpflichtiges Unternehmen ist.