Die kurze Antwort

Mit der MWST-Abrechnung melden Sie der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV, wie viel Mehrwertsteuer Ihr Betrieb schuldet. Sie folgt 4 Stufen.

Zuerst klären Sie die Steuerpflicht. Dann stellen Sie jede Rechnung richtig. Danach wählen Sie die Methode.

Am Schluss rechnen Sie fristgerecht ab.

Veröffentlicht im September 2026, Lesedauer rund 6 Minuten

MWST-Abrechnung: Person auf einer Leiter vor einer Wand mit Geschäftssymbolen

Die Ausgangsfrage aus dem Berufsalltag

Ein Blumengeschäft in Winterthur wächst. Der Umsatz steigt über CHF 100’000 im Jahr. Die Inhaberin muss sich nun bei der ESTV anmelden.

Ihre erste MWST-Abrechnung steht bevor. Welche Zahlen gehören hinein, und wie oft rechnet sie ab? Was geschieht, wenn sie sich irrt?

Dieser Beitrag beantwortet diese Fragen Stufe für Stufe.

Was in der MWST-Abrechnung steht

Auf ihren Verkäufen schuldet die Inhaberin Mehrwertsteuer. Auf ihren Einkäufen hat sie selbst Mehrwertsteuer bezahlt. Diese bezahlte Steuer heisst Vorsteuer.

Die MWST-Abrechnung stellt beides einander gegenüber. Die Differenz ist die Steuerforderung. Das regelt Artikel 36 MWSTG.

Beispiel aus dem Blumenhandel

Schnittblumen unterliegen dem reduzierten Satz. Die Floristin stellt ihre Rechnungen darum mit 2,6 Prozent aus.

Auf den Lieferwagen hat sie Mehrwertsteuer bezahlt. Diese Vorsteuer zieht sie in der Abrechnung ab.

Die 4 Stufen der MWST-Abrechnung

Jede Stufe baut auf der vorherigen auf. Wer eine Stufe überspringt, rechnet falsch ab.

Die MWST-Abrechnung in 4 Stufen Von oben nach unten lesen. Jede Stufe baut auf der vorherigen auf. 1 Steuerpflicht klären (Umsatz, Leistungsart) • Befreit ist, wer im Jahr weniger als CHF 100’000 Umsatz erzielt. • Von der Steuer ausgenommene Umsätze zählen dabei nicht mit. 2 Jede Rechnung richtig stellen (Steuersatz, Vorsteuer) • Der Normalsatz beträgt 8,1 Prozent, der reduzierte Satz 2,6 Prozent. • Die Vorsteuer aus Lieferantenrechnungen wird abgezogen. 3 Methode und Periode festlegen (effektiv, Saldosteuersatz) • Effektiv rechnen Sie jedes Quartal ab. • Mit Saldosteuersatz rechnen Sie jedes Halbjahr ab. 4 Abrechnen und abstimmen (Frist, Korrektur) • Die Abrechnung geht innert 60 Tagen an die ESTV. • Mängel korrigieren Sie in der Periode mit dem 180. Tag nach Jahresende. Grundlage: MWSTG Art. 10, 25, 35, 37, 71 und 72. Auf Antrag ist auch eine andere Periode möglich.

Effektiv, Saldosteuersatz oder jährlich

Die Methode bestimmt, wie Sie die Steuerforderung berechnen. Grundsätzlich gilt die effektive Methode. Die beiden anderen Wege müssen Sie beantragen.

Der Grundsatz

Effektive Methode

Sie ziehen jede Vorsteuer einzeln ab.

Das verlangt vollständige Belege.

Grundlage: Artikel 36 MWSTG.

Auf Antrag

Saldosteuersatz

Umsatz bis CHF 5’024’000 und Steuer bis CHF 108’000 im Jahr.

Der Satz berücksichtigt die branchenübliche Vorsteuer.

Grundlage: Artikel 37 MWSTG.

Auf Antrag

Jährliche Abrechnung

Umsatz bis CHF 5’005’000 im Jahr.

Gilt mindestens eine ganze Steuerperiode.

Grundlage: Artikel 35 MWSTG.

Eine Steuerperiode ist das Kalenderjahr. Auch den Saldosteuersatz behalten Sie mindestens eine Steuerperiode bei.

Beispiele aus Gewerbe und Industrie

Ein Coiffeursalon in Aarau hat kaum Vorsteuer. Er wählt den Saldosteuersatz und spart Aufwand.

Ein Maschinenbauer im Jura exportiert fast alles. Er hat regelmässig mehr Vorsteuer als Steuer. Auf Antrag rechnet er darum monatlich ab.

Wenn die Frist oder ein Fehler drängt

Beraterin analysiert Zahlen mit Taschenrechner

Fristen und Korrekturen gehören zu jeder MWST-Abrechnung.

Die Frist für die Abrechnung steht in der Grafik oben. Für besondere Fälle gelten 3 Regeln.

  • Verspätete Zahlung: Es wird ohne Mahnung ein Verzugszins geschuldet.
  • Ende der Steuerpflicht: Die Frist läuft ab diesem Zeitpunkt.
  • Frühere Steuerperioden: Erkannte Mängel korrigieren Sie nachträglich, solange die Periode offen ist.

Offen ist eine Periode, solange sie weder rechtskräftig noch verjährt ist. Grundlagen sind Artikel 71 MWSTG, Artikel 72 MWSTG und Artikel 87 MWSTG.

Mehrwertsteuer als Live-Webinar lernen

Das Fach Mehrwertsteuer fügt die 4 Stufen zu einem Ganzen zusammen. Es umfasst 9 Live-Webinare zu je 3 Stunden. Den Kurstag wählen Sie aus 4 Zeitvarianten.

Die Webinare folgen dem Weg der Steuer durch den Betrieb.

  • Webinare 1 und 2: Steuerpflicht und Steuerobjekt.
  • Webinare 3 bis 5: Steuersätze, Rechnungsstellung und Vorsteuer.
  • Webinare 6 und 7: Saldosteuersatz, Formular und Korrekturen.
  • Webinare 8 und 9: Bezugsteuer, Einfuhrsteuer und Repetition.

Die Prüfung dauert 60 Minuten. Sie findet online statt, Open Book und in Einzelarbeit. Für das Zertifikat gilt:

  • Der Online-Lernkurs ist zu 100 Prozent abgeschlossen.
  • Sie haben mindestens 80 Prozent der Webinare besucht.
  • Sie erreichen mindestens 60 Prozent der Punkte. Noten gibt es keine.

Das Angebot ist eduQua-zertifiziert. Das SBFI anerkennt es unter der Nummer 115207.

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Frühbucher: Anmeldung 2 Monate vor Kursstart.

Gruppe: ab 4 Personen, nicht kumulierbar.

3 typische Fehler in der MWST-Abrechnung

Das geht am häufigsten schief

  • Die Anmeldung verpassen. Wer die Umsatzgrenze überschreitet, muss sich selbst melden.
  • Mit Saldosteuersatz Vorsteuer abziehen. Die Vorsteuer ist im Satz bereits berücksichtigt.
  • Mängel aus dem Jahresabschluss liegen lassen. Die Korrektur ist Pflicht.

Fazit

Die MWST-Abrechnung in einem Satz

Geschuldete Steuer minus Vorsteuer, fristgerecht an die ESTV.

Die Floristin aus Winterthur meldet sich an und rechnet effektiv ab. Nach einem Jahr prüft sie den Saldosteuersatz. Den Zusammenhang lernt sie im Fach Mehrwertsteuer.

Alle Termine stehen auf der Kursseite Mehrwertsteuer.

Quellen und Reglemente

  • Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, MWSTG, SR 641.20
  • Preise, Anzahl Webinare und Kurstage: Konfigurator
  • Prüfungsdauer, Zulassung und Bestehensgrenze: Prüfungsordnung online-kurs.ch
  • Anbieterin und Anerkennung: eduQua und SBFI-Anerkennung Nr. 115207

Häufige Fragen zur MWST-Abrechnung

Was gehört neben der Inlandsteuer in die MWST-Abrechnung?

Die Bezugsteuer und die im Verlagerungsverfahren deklarierte Einfuhrsteuer. Davon wird das Vorsteuerguthaben abgezogen (Art. 36 MWSTG).

Wer legt die Saldosteuersätze fest?

Die ESTV, nach Konsultation der betroffenen Branchenverbände (Art. 37 MWSTG).

Muss ich bei der jährlichen MWST-Abrechnung unterjährig zahlen?

Ja. Die ESTV legt Raten fest und stellt sie in Rechnung. Massgebend ist die Steuerforderung der letzten Steuerperiode (Art. 86a MWSTG).

Wann kann ich wieder zur jährlichen Abrechnung wechseln?

Wechsel sind auf den Beginn einer Steuerperiode möglich. Wer die jährliche Abrechnung verlässt, kann frühestens nach 3 Steuerperioden wieder zu ihr wechseln (Art. 35a MWSTG).

Was geschieht mit einem Überschuss zu meinen Gunsten?

Er wird Ihnen ausbezahlt. Vorbehalten bleibt unter anderem die Verrechnung mit Einfuhrsteuerschulden (Art. 88 MWSTG).

Wo lerne ich die MWST-Abrechnung im Zusammenhang?

Im Fach Mehrwertsteuer von online-kurs.ch. Die Kursseite nennt alle Termine und Zeitvarianten.

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