Die kurze Antwort

Fast jeden Lohn in der Schweiz treffen 4 Abzüge. Erstens AHV, IV und EO, die gemeinsam abgerechnet werden. Zweitens die Arbeitslosenversicherung.

Drittens die Nichtberufsunfallversicherung. Viertens die Pensionskasse. Dazu kommt je nach Betrieb das Krankentaggeld, bei manchen Personen die Quellensteuer.

Jede Versicherung rechnet auf einer eigenen Lohnbasis. Darum stimmen die Beträge nicht überein.

Veröffentlicht im September 2026, Lesedauer rund 8 Minuten

Kurs Sozialversicherungen: Papierfamilie in schützenden Händen

Die Ausgangsfrage aus dem Berufsalltag

Eine Personalassistentin in einem Gastronomiebetrieb in Interlaken erstellt seit einem halben Jahr die Löhne. Das Programm rechnet, sie kontrolliert und zahlt aus. Dann ruft eine Mitarbeiterin an.

Im Januar wurde ihr mehr abgezogen als im Dezember. Der Lohn blieb gleich. Sie will wissen, warum.

Die Personalassistentin sieht auf der Lohnabrechnung 5 verschiedene Abzüge und kann keinen davon erklären.

Das ist die häufigste Lage, aus der heraus Personen einen Kurs zu den Sozialversicherungen suchen. Sie führen die Lohnabrechnung zuverlässig aus, verstehen aber das System dahinter nicht. Dieser Beitrag zeigt, welche Abzüge es gibt.

Dazu, warum die Beträge auseinandergehen und was ein Kurs leistet.

Die Abzüge auf der Lohnabrechnung

Lohnabrechnung pruefen: vom Bruttolohn bleibt nach den Abzügen der Nettolohn

Zwischen Bruttolohn und Nettolohn liegen mehrere Versicherungen. Jede rechnet nach eigenen Regeln.

Vom Bruttolohn wird der Beitrag der arbeitnehmenden Person abgezogen. Der Betrieb zahlt bei den meisten Versicherungen einen eigenen Anteil dazu. Er überweist beides zusammen an die Kasse.

Diese Abzüge stehen auf fast jeder Lohnabrechnung:

AbzugWofürWas Sie wissen müssen
AHV, IV und EOAlters- und Hinterlassenenrente, Invalidität, ErwerbsersatzDie 3 Versicherungen werden gemeinsam abgerechnet. Betrieb und Mitarbeitende zahlen je die Hälfte.
Arbeitslosenversicherung ALVTaggeld bei ArbeitslosigkeitEbenfalls je zur Hälfte. Der Beitrag wird nur bis zu einem Höchstlohn erhoben.
Nichtberufsunfall NBUUnfälle in der FreizeitDie Prämie zahlt die arbeitnehmende Person. Versichert ist, wer beim gleichen Betrieb mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet. Die Prämie für Berufsunfälle zahlt der Betrieb.
Pensionskasse BVGZweite Säule, berufliche VorsorgeErst ab einer Eintrittsschwelle und nur auf dem koordinierten Lohn. Darum fehlt dieser Abzug bei kleinen Pensen.
KrankentaggeldLohnfortzahlung bei KrankheitNicht obligatorisch. Der Betrieb entscheidet oder ein Gesamtarbeitsvertrag schreibt es vor.
QuellensteuerEinkommenssteuer direkt vom LohnBetrifft nur einen Teil der Mitarbeitenden. Der Betrieb zieht sie ab und liefert sie dem Kanton ab.

Beitrag und Prämie

Bei AHV, IV, EO, ALV und BVG spricht man von Beiträgen. Bei der Unfallversicherung und beim Krankentaggeld sind es Prämien. Gemeint ist beide Male derselbe Betrag.

Er geht vom Lohn ab oder der Betrieb zahlt ihn dazu.

Warum jede Kasse anders rechnet

Hier liegt der Punkt, an dem die meisten aussteigen. Jede Versicherung hat ihre eigene Lohnbasis. Derselbe Bruttolohn führt darum zu 4 verschiedenen Rechnungsgrundlagen.

  • Der massgebende Lohn ist die Grundlage für AHV, IV und EO. Er umfasst mehr als den Grundlohn, zum Beispiel auch Zulagen und Naturalleistungen.
  • Der ALV-Lohn entspricht dem massgebenden Lohn, aber nur bis zu einem Höchstbetrag. Wer mehr verdient, zahlt auf dem Teil darüber keinen ordentlichen Beitrag mehr.
  • Der UVG-Lohn hat einen eigenen Höchstbetrag, der wieder anders liegt.
  • Der koordinierte Lohn ist die Grundlage der Pensionskasse. Vom Jahreslohn wird der Koordinationsabzug abgezogen. So wird der Teil, den die AHV bereits deckt, nicht doppelt versichert.

Wer diese 4 Grundlagen kennt, kann jede Zeile der Lohnabrechnung erklären. Wer sie nicht kennt, muss dem Programm vertrauen. Die geltenden Beträge ändern sich regelmässig, meist auf den 1.

Januar. Sie stehen in den Merkblättern der Informationsstelle AHV/IV.

Beispiel aus dem Detailhandel

Eine Verkäuferin arbeitet 40 Prozent. AHV, IV und EO werden auf ihrem ganzen Lohn abgerechnet. Bei der Pensionskasse liegt ihr Jahreslohn unter der Eintrittsschwelle.

Darum fehlt dieser Abzug auf ihrer Lohnabrechnung. Die Kollegin mit 90 Prozent hat ihn. Beide arbeiten im gleichen Betrieb, und beide Abrechnungen sind richtig.

Vom Monat zum Jahresende

Die monatliche Lohnabrechnung ist nur ein Teil der Arbeit. Am Jahresende kommt dazu:

  • Die Lohndeklaration an die Ausgleichskasse, an die Unfallversicherung und an die weiteren Kassen. Erst dann rechnet die Kasse die definitiven Beiträge ab.
  • Der Lohnausweis für jede mitarbeitende Person. Er ist die Grundlage ihrer Steuererklärung und muss jede Leistung enthalten, auch Spesen und Naturalleistungen.
  • Die Abrechnung der Quellensteuer mit dem Kanton.

Wer die monatliche Lohnabrechnung versteht, versteht auch diese Schritte. Wer sie nicht versteht, merkt Fehler erst, wenn die Kasse eine Korrektur schickt.

Was der Kurs in 9 Webinaren behandelt

Kurs Sozialversicherungen als Live-Webinar: Fragen zur Lohnabrechnung in der Kleingruppe

Im Live-Webinar bringen Sie Ihre Fälle aus dem Betrieb mit und hören, wie andere abrechnen.

Der Kurs Sozialversicherungen besteht aus 9 Live-Webinaren zu je 3 Stunden via Zoom. Sie folgen dem Weg vom Versicherungssystem bis zur Lohnabrechnung im Betrieb.

WebinareThemaWas darin behandelt wird
1 und 2Das System: 3 Säulen, AHV und IVWer ist versichert, wer zahlt Beiträge, wer erhält Leistungen. Dazu Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen.
3 bis 5Die weiteren Versicherungen rund um den LohnBVG, UVG, ALV, EO, Familienzulagen und Krankentaggeld. Je Versicherung die Pflicht, die Beiträge und die Leistungen.
6 und 7Die Lohnabrechnung, monatlich und am JahresendeAus den Versicherungen wird die Lohnabrechnung mit allen Abzügen. Dazu die Verbuchung, die Quellensteuer und der Lohnausweis.
8 und 9Der Rahmen und das GanzeArbeitsvertrag nach Obligationenrecht und Sachversicherungen des Betriebs. Zum Schluss ein durchgehender Fall als Prüfungsvorbereitung.

Zwischen den Webinaren lernen Sie im Online-Lernkurs. Er begleitet Sie ein Jahr lang mit Erläuterungsfilmen, Quizaufgaben, Lernkarten und Praxisbeispielen, rund 35 Lernstunden.

Was Sie danach können

Beide Formen behandeln dieselben Themen. Der Unterschied liegt im Zusammenhang und im Abschluss.

Was Sie danach könnenOnline-LernkursLive-Webinar
Sie kennen die 9 Themen von der AHV bis zum Lohnausweis. Sie haben sie mit Aufgaben geübt.jaja
Sie sehen, wie aus dem Versicherungssystem eine korrekte Lohnabrechnung wird.neinja
Sie wissen, welche Lohnarbeiten Sie selbst verantworten und wo Sie abgeben.neinja
Sie klären Ihre Fragen aus der Woche in der Kleingruppe.neinja
Zertifikat online-kurs.ch nach bestandener Prüfung.neinja

Der Online-Lernkurs endet mit einer Kursbestätigung. Sie bescheinigt, dass Sie den Kurs bearbeitet haben. Das Zertifikat bescheinigt eine bestandene Prüfung.

Diese dauert in diesem Fach 60 Minuten, findet online statt und ist eine Open-Book-Prüfung. Zugelassen ist, wer den Online-Lernkurs vollständig bearbeitet und 80 Prozent der Webinare besucht hat. Das Zertifikat wird 2 Jahre lang an den Lehrgang Sachbearbeiter/in Rechnungswesen angerechnet.

Was der Kurs kostet

Alle Preise in Schweizer Franken, Stand September 2026.

FormPreisWas enthalten ist
Online-Lernkurs im Selbststudium1191 Jahr Zugang, rund 35 Lernstunden, Kursbestätigung. Im Halbjahresabonnement CHF 69.
Live-Webinar mit Zertifikat1’2999 Webinare zu 3 Stunden, Online-Lernkurs für ein Jahr, Unterlagen und Zertifikatsprüfung

Es gibt 2 Rabatte, je 5 Prozent. Der erste gilt bei Anmeldung 2 Monate vor Kursstart. Der zweite ab 4 Personen aus demselben Betrieb.

Kumulieren lassen sie sich nicht.

Rechnen Sie neben dem Geld auch die Zeit. Es sind 27 Stunden im Webinar, dazu die Lernstunden zu Hause. Wer den Lernkurs nicht bearbeitet, wird zur Prüfung nicht zugelassen.

Beispiel aus dem Baugewerbe

Ein Handwerksbetrieb mit 12 Mitarbeitenden meldet die Inhaberin und die Sachbearbeiterin gemeinsam an. Bisher hat der Treuhänder die Löhne gemacht. Nach dem Kurs erstellen die beiden die Lohnabrechnung selbst.

Den Treuhänder rufen sie nur noch bei Sonderfällen an.

Für wen er passt

Lohnabrechnung sicher erstellen: eine Sachbearbeiterin arbeitet am Laptop

Der Kurs richtet sich an Personen aus Lohnbuchhaltung, Personalwesen, Treuhand und KMU.

Der Kurs ist für Personen gedacht, die Löhne abrechnen oder Versicherungsfragen im Betrieb beantworten. Zum Beispiel:

  • eine Lohnverantwortliche in einem Industriebetrieb, die monatlich die Lohnabrechnungen mit allen Abzügen erstellt
  • ein Mitarbeiter im Treuhandwesen, der die Lohnbuchhaltung für mehrere Mandate führt
  • eine Personalassistentin in einem Gastronomiebetrieb, die Fragen zu Unfall, Mutterschaft und Familienzulagen beantwortet
  • ein Inhaber eines Handwerksbetriebs, der die Löhne meldet und die Prämien prüft

Besondere Vorkenntnisse brauchen Sie keine. Wer schon eine Lohnabrechnung gelesen hat, findet sich schnell zurecht. Grundkenntnisse der Buchhaltung helfen bei der Lohnverbuchung.

Wer dort unsicher ist, schaut sich Finanzbuchhaltung für Profis an. Dort ist die Lohnbuchung eines der 12 Themen.

Der Kurs findet ab der ersten verbindlichen Anmeldung statt. Sie wählen den Kurstag: Dienstagabend, Donnerstagmorgen, Donnerstagabend oder Samstagmorgen. Der gewählte Tag bleibt über den ganzen Kurs gleich.

2 typische Stolperfallen

Stolperfalle 1: Alle Abzüge auf derselben Basis rechnen

Massgebender Lohn, ALV-Lohn, UVG-Lohn und koordinierter Lohn sind 4 verschiedene Grössen. Wer sie gleichsetzt, erhält falsche Beträge und merkt es erst bei der Jahresabrechnung.

Stolperfalle 2: Zulagen und Naturalleistungen vergessen

Zum massgebenden Lohn gehört mehr als der Grundlohn. Wer nur den Grundlohn abrechnet, deklariert zu wenig. Die Ausgleichskasse korrigiert das bei der nächsten Kontrolle.

Fazit

Eine Lohnabrechnung ist kein Rechenblatt. Sie ist das Ergebnis von 5 bis 6 Versicherungen mit je eigenen Regeln. Wer einzelne Fragen klären will, nimmt den Online-Lernkurs.

Wer die Löhne verantwortet oder einen Nachweis braucht, nimmt das Live-Webinar mit Zertifikat. Preise und Termine stehen auf der Kursseite Sozialversicherungen und im Konfigurator.

Quellen und Reglemente

Gesetzliche Grundlagen: AHVG, BVG und UVG. Aktuelle Beträge und Beitragssätze: Merkblätter der Informationsstelle AHV/IV. Preise, Anzahl Webinare und Kurstage: Kursseite Sozialversicherungen und Konfigurator, Online-Lernkurse auf der Übersicht.

Prüfung und Zulassung: Prüfungsordnung online-kurs.ch, siehe Häufige Fragen. Anbieterin und Anerkennung: Über uns, eduQua und SBFI-Anerkennung Nr. 115207 beim SBFI.

Häufige Fragen zur Lohnabrechnung

Welche Abzüge stehen auf einer Schweizer Lohnabrechnung?

AHV, IV und EO zusammen, die Arbeitslosenversicherung ALV, die Nichtberufsunfallversicherung NBU und die Pensionskasse BVG. Dazu je nach Betrieb das Krankentaggeld und bei einem Teil der Mitarbeitenden die Quellensteuer.

Warum fehlt bei manchen Mitarbeitenden der Abzug für die Pensionskasse?

Die berufliche Vorsorge beginnt erst ab einer Eintrittsschwelle beim Jahreslohn. Wer darunter liegt, zum Beispiel bei einem kleinen Pensum, hat diesen Abzug nicht. Die Lohnabrechnung ist trotzdem korrekt.

Warum rechnen die Kassen mit verschiedenen Beträgen?

Jede Versicherung hat eine eigene Lohnbasis. Für AHV, IV und EO gilt der massgebende Lohn. ALV-Lohn und UVG-Lohn haben je einen eigenen Höchstbetrag. Die Pensionskasse rechnet auf dem koordinierten Lohn. Darum stimmen die Beträge auf der Lohnabrechnung nicht überein.

Was kostet der Kurs Sozialversicherungen?

Der Online-Lernkurs kostet CHF 119 für ein Jahr oder CHF 69 im Halbjahresabonnement. Das Live-Webinar kostet CHF 1’299. Darin enthalten sind der Online-Lernkurs für ein Jahr, die Unterlagen und die Zertifikatsprüfung. Dazu gibt es 2 Rabatte von je 5 Prozent.

Wie viele Webinare hat der Kurs und wann finden sie statt?

9 Live-Webinare zu je 3 Stunden via Zoom in Kleingruppen. Sie wählen den Kurstag: Dienstagabend, Donnerstagmorgen, Donnerstagabend oder Samstagmorgen. Der gewählte Tag bleibt über den ganzen Kurs gleich.

Was ist der Unterschied zwischen Kursbestätigung und Zertifikat?

Die Kursbestätigung erhalten Sie für den bearbeiteten Online-Lernkurs. Das Zertifikat setzt eine bestandene Prüfung voraus und gibt es nur im Live-Webinar.

Weiterlernen
Sozialversicherungen systematisch lernen und in der Lohnbuchhaltung sicher anwenden

Sie haben gerade ein Thema aus den Sozialversicherungen gelesen. Wenn Sie das ganze System verstehen wollen, wählen Sie das passende Lernformat.

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CHF 119 für ein Jahr oder CHF 69 im Halbjahresabo
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Live-Webinar mit Zertifikat
Kurs Sozialversicherungen

9 Live-Webinare via Zoom in Kleingruppen, 4 Zeitvarianten (Dienstagabend, Donnerstagmorgen, Donnerstagabend, Samstagmorgen). Online-Lernkurs und Zertifikatsprüfung von 60 Minuten inbegriffen.

CHF 1'299 inklusive Online-Lernkurs und Prüfung
Zum Kurs mit allen Terminen