Stille Reserven
Bildung, Auflösung und Auswirkung auf die Jahresrechnung nach OR 2026
Ausgangslage: Die Geschäftsleitung eines Handelsunternehmens möchte den ausgewiesenen Jahresgewinn reduzieren. Gleichzeitig soll das Unternehmen für schwierigere Zeiten gerüstet sein. Welche Möglichkeiten bietet das Obligationenrecht, um diese Ziele zu erreichen?
Advanced Organizer: Stille Reserven im Überblick
Der Advanced Organizer zeigt das gesamte Thema «Stille Reserven» auf einen Blick. Er ist wie folgt aufgebaut:
Ebene 1 und 2: Stille Reserven sind die Differenz zwischen dem offiziellen Bilanzwert und dem tatsächlichen oder internen Wert. Die gesetzliche Grundlage bilden OR 960a Absatz 4 und OR 960e Absatz 3 und 4.
Ebene 3: Stille Reserven entstehen durch zwei Mechanismen: die Unterbewertung von Aktiven wie Anlagen, Vorräte oder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, oder durch die Überbewertung von Passiven wie überhöhte Rückstellungen.
Ebene 4: Es gibt vier Arten stiller Reserven: Willkürreserven werden bewusst gebildet, Vorsichtsreserven entstehen durch vorsichtige Bewertung, Zwangsreserven ergeben sich aus gesetzlichen Höchstbewertungsvorschriften, und Wiederbeschaffungsreserven dienen der Sicherung künftiger Investitionen.
Ebene 5: Die Bildung erfolgt durch Buchungen, die den Aufwand erhöhen. Die Auflösung erfolgt durch den umgekehrten Buchungssatz, der den Aufwand vermindert.
Ebene 6: Nur die Veränderung stiller Reserven beeinflusst den Erfolg. Bei unveränderten Reserven sind offizieller und interner Erfolg gleich. Bei Bildung sinkt der offizielle Gewinn, bei Auflösung steigt er.
Definition und Grundlagen
Was sind stille Reserven?
Stille Reserven entstehen, wenn in einer Bilanz die tatsächlichen Vermögenswerte oder Schulden nicht korrekt ausgewiesen werden. Sie ergeben sich aus der Differenz zwischen dem offiziellen Bilanzwert und dem tatsächlichen Wert, auch interner Wert genannt.
Das Vorsichtsprinzip nach OR 958c erlaubt die Unterbewertung von Aktiven und die Überbewertung von Passiven. Das führt dazu, dass Vermögensposten unterbewertet und Fremdkapitalposten überbewertet werden dürfen.
Grundprinzip der stillen Reserven
Der tatsächliche oder interne Bilanzwert = immer 100%
Beispiel: Unterbewertung der Aktiven um 50
Offizielle Bilanz (links): Die Maschine wird mit 350 bewertet, obwohl ihr tatsächlicher Wert 400 beträgt. Das Unternehmen hat also mehr abgeschrieben als nötig. Die Bilanzsumme beträgt 500.
Interne Bilanz (rechts): Die Maschine wird zum tatsächlichen Wert von 400 gezeigt. Die Bilanzsumme ist deshalb um 50 höher (550). Diese 50 erscheinen auf der Passivseite als «Stille Reserven» und erhöhen das tatsächliche Eigenkapital.
Fazit: Die stillen Reserven von 50 sind in der offiziellen Bilanz nicht sichtbar. Nur die Geschäftsleitung kennt den wahren Wert des Unternehmens.
Entstehung stiller Reserven
Stille Reserven entstehen durch zwei grundlegende Mechanismen: die Unterbewertung von Aktiven oder die Überbewertung von Passiven. Beide Methoden sind nach OR 960a und OR 960e ausdrücklich erlaubt.
| Unterbewertung von Aktiven | Überbewertung von Passiven |
|---|---|
| Höhere Abschreibungen auf Anlagen als betriebswirtschaftlich notwendig | Bildung von Rückstellungen höher als betriebswirtschaftlich begründet |
| Bewertung von Warenvorräten unter dem Einstandspreis | Überhöhte Wertberichtigungen auf Verbindlichkeiten |
| Höhere Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als nötig | |
| Bilanzwert von Immobilien tiefer als Anschaffungswert bei gestiegenen Marktwerten |
Minicase: Maschinenfabrik
Eine Unternehmung besitzt Maschinen und Mobilien zum Anschaffungswert von 500’000 Franken. Gemäss OR 960a dürfen Anlagen höchstens zu den Anschaffungskosten bewertet werden. Die ordentliche Abschreibung beträgt 20 Prozent vom Anschaffungswert der Anlagen. Für die Bildung stiller Reserven wird der Abschreibungssatz auf 30 Prozent erhöht.
Berechnung der stillen Reserven:
Anschaffungswert der Anlage: 500’000 Franken
Offizielle Abschreibung 30 Prozent: 150’000 Franken
Offizieller Bilanzwert: 350’000 Franken
Interne Abschreibung 20 Prozent: 100’000 Franken
Interner Bilanzwert oder tatsächlicher Wert: 400’000 Franken
Stille Reserven: 400’000 minus 350’000 gleich 50’000 Franken
Durch die um 10 Prozentpunkte höhere Abschreibung entstehen stille Reserven von 50’000 Franken. Diese sind in der offiziellen Bilanz nicht sichtbar.
Arten stiller Reserven
Das Obligationenrecht unterscheidet verschiedene Arten von stillen Reserven. Diese unterscheiden sich in ihrer Entstehung und ihrer rechtlichen Behandlung. Klicken Sie auf die Karten, um mehr zu erfahren.
Willkürreserven
Verwaltungs- oder Absichtsreserven
▶ Klicken für DetailsVon der Verwaltung oder Geschäftsleitung bewusst gebildete stille Reserven zur Beeinflussung des ausgewiesenen Jahreserfolgs. Zum Beispiel die Bildung von betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigten Rückstellungen und Wertberichtigungen.
Vorsichtsreserven
Schätzungs- oder Ermessensreserven
▶ Klicken für DetailsEntstehen durch zu vorsichtige Bewertung. Zum Beispiel die Unterschätzung der Nutzungsdauer von Sachanlagen oder der Verzicht auf die Verbuchung von nicht realisierten Kursgewinnen bei kotierten Wertschriften.
Zwangsreserven
Gesetzlich bedingte Reserven
▶ Klicken für DetailsWertsteigerungen, die wegen der gesetzlichen Höchstbewertungsvorschriften nicht erfasst werden dürfen. Zum Beispiel bei Liegenschaften mit gestiegenem Marktwert, die nicht über den Anschaffungswert aufgewertet werden dürfen.
Wiederbeschaffungsreserven
OR 960a Absatz 4
▶ Klicken für DetailsEntstehen durch Abschreibung vom Wiederbeschaffungswert gemäss OR 960a Absatz 4. Zum Beispiel die Bildung von Wiederbeschaffungsrückstellungen für spätere Ersatzinvestitionen.
| Kriterium | Offene Reserven | Stille Reserven |
|---|---|---|
| Sichtbarkeit | Offiziell im Eigenkapital ausgewiesen | In der öffentlichen Bilanz nicht sichtbar |
| Entstehung | Zuweisung bei der Gewinnverteilung oder durch Gesetz gemäss OR 671 oder in den Statuten vorgeschrieben | Unterbewertung von Aktiven oder Überbewertung von Fremdkapital |
| Zweck | Verlustdeckung oder Zweck gemäss Statuten | Veränderung des offiziellen Erfolgs |
| Entscheid durch | Generalversammlung | Verwaltungsrat |
| Beispiele | Gesetzliche Reserven oder freie Reserven | Zusätzliche Abschreibungen oder überhöhte Rückstellungen |
Wichtig zu beachten
Stille Reserven sind gemäss schweizerischem Obligationenrecht ausdrücklich erlaubt. Sie dienen der Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens gemäss OR 960a Absatz 4. Die Bildung stiller Reserven liegt im Ermessen des Verwaltungsrats und muss nicht durch die Generalversammlung genehmigt werden.
Bildung stiller Reserven
Die Bildung stiller Reserven erfolgt über eine Buchung, die den Aufwand erhöht oder den Ertrag mindert. Gemäss OR 960a Absatz 4 dürfen zusätzliche Abschreibungen und Wertberichtigungen vorgenommen werden, wenn sie zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens dienen.
| Bilanzposition | Massnahme | Buchungssatz |
|---|---|---|
| Unterbewertung von Aktiven | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Wertberichtigung höher ansetzen als nötig | Verluste aus Forderungen / Wertberichtigung auf Forderungen |
| Warenvorrat | Bilanzwert unter dem Einstandspreis bewerten | Warenaufwand / Vorräte |
| Mobile Anlagen | Mehr abschreiben als nötig | Abschreibungsaufwand / Anlagen |
| Immobilien | Bilanzwert tiefer ansetzen als Anschaffungswert | Immobilienaufwand / Immobilien |
| Überbewertung von Passiven | ||
| Rückstellungen | Höhere Rückstellung bilden als notwendig | Betriebsaufwand / Rückstellungen |
Auflösung stiller Reserven
Für die Auflösung der stillen Reserven wird der Buchungssatz umgedreht. Der offizielle Wert kann damit wieder auf den höheren Wert gesetzt werden. Dies ist aber nur erlaubt, wenn die Wiederbeschaffungspreise höher sind als der offizielle Wert.
| Bilanzposition | Buchungssatz bei Auflösung |
|---|---|
| Aufwertung von Aktiven | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Wertberichtigung auf Forderungen / Verluste aus Forderungen |
| Warenvorrat | Vorräte / Warenaufwand |
| Mobile Anlagen | Anlagen / Abschreibungsaufwand |
| Immobilien | Immobilien / Immobilienaufwand |
| Abwertung von Passiven | |
| Rückstellungen | Rückstellungen / Betriebsaufwand oder Ertrag |
Offenlegungspflicht im Anhang
Werden in einem Geschäftsjahr mehr stille Reserven aufgelöst als gebildet, muss diese Nettoauflösung im Anhang gezeigt werden, wenn damit das erwirtschaftete Ergebnis wesentlich günstiger dargestellt wird gemäss OR 959c Absatz 1 Ziffer 3.
Wesentlich günstiger bedeutet:
• Die Nettoauflösung ist grösser als 10 bis 20 Prozent des tatsächlichen Erfolgs.
• Durch die Nettoauflösung wird ein Jahresverlust in einen Jahresgewinn umgewandelt.
• Durch die Nettoauflösung wird eine Überschuldung verhindert.
Einfluss auf den Erfolg
Nur die Bildung oder Auflösung von stillen Reserven hat einen Einfluss auf den Reingewinn. Werden stille Reserven betragsmässig unverändert aus dem Vorjahr übernommen, dann hat dies keinen Einfluss auf den Erfolg des laufenden Jahres.
Die drei Fälle bei stillen Reserven
Fall 1: Wenn stille Reserven aus dem Vorjahr unverändert übernommen werden, hat dies keinen Einfluss auf den Erfolg des laufenden Jahres. Der offizielle und der interne Erfolg sind identisch.
Fall 2: Bei der Neubildung stiller Reserven steigt der Aufwand in der offiziellen Rechnung. Dadurch sinkt der offizielle Gewinn unter den tatsächlichen internen Gewinn. Die Bildung muss zum offiziellen Reingewinn addiert werden, um den internen Reingewinn zu erhalten.
Fall 3: Bei der Auflösung stiller Reserven sinkt der Aufwand in der offiziellen Rechnung. Der offizielle Gewinn ist höher als der tatsächliche interne Gewinn. Die Auflösung muss vom offiziellen Reingewinn abgezogen werden.
Merke
Nur die Bildung oder Auflösung von stillen Reserven hat einen Einfluss auf den Reingewinn.
Werden stille Reserven betragsmässig unverändert aus dem Vorjahr übernommen, dann hat dies keinen Einfluss auf den Erfolg des laufenden Jahres. Offizieller Erfolg gleich interner Erfolg.
Offizielle und interne Bilanz
Werden in einer Unternehmung stille Reserven gebildet oder aufgelöst, dann sind beim Abschluss sowohl eine interne Bilanz und Erfolgsrechnung als auch eine offizielle Bilanz und Erfolgsrechnung zu erstellen.
| Offizielle Bilanz | Interne Bilanz |
|---|---|
| Weist die unterbewerteten Aktiven oder überbewerteten Passiven aus, die gemäss Gesetz möglich sind | Weist die tatsächlichen Werte der Aktiven und Passiven aus |
| Sie ist für die Öffentlichkeit bestimmt, das heisst für den Geschäftsbericht, für die Aktionäre, Presse und so weiter | Ist nur für die Geschäftsleitung bestimmt |
Vorgehen zur Darstellung der internen Bilanz
Aktiven zum internen Wert einsetzen: offizieller Wert plus stille Reserve gleich interner Wert
Fremdkapital zum internen Wert aufführen: offizieller Wert minus stille Reserven gleich interner Wert
Eigenkapital: Der gesamte Bestand der stillen Reserven wird beim Eigenkapital als eigener Posten «stille Reserven» aufgeführt
Entscheidungsbaum: Stille Reserven
Wie gehe ich bei stillen Reserven vor?
Der Entscheidungsbaum führt Sie durch die Analyse stiller Reserven:
Schritt 1: Prüfen Sie zuerst, ob sich die stillen Reserven im Vergleich zum Vorjahr verändert haben. Wenn nein, liegt Fall 1 vor und es gibt keinen Einfluss auf den Erfolg.
Schritt 2: Falls ja, prüfen Sie, ob es sich um eine Bildung oder eine Auflösung handelt. Bei der Bildung liegt Fall 2 vor, bei der Auflösung Fall 3.
Schritt 3: Bei einer Auflösung müssen Sie zusätzlich prüfen, ob das Ergebnis dadurch wesentlich günstiger dargestellt wird. Falls ja, ist eine Offenlegung im Anhang gemäss OR 959c erforderlich.
Lernkontrolle
11 Fragen zu stillen Reserven. Bestehensgrenze: 60%
Frage 1: Wie entstehen stille Reserven?
Frage 2: Ein Unternehmen besitzt Maschinen mit einem Anschaffungswert von 600’000 Franken. Der offizielle Bilanzwert beträgt 240’000 Franken. Der interne Bilanzwert beträgt 360’000 Franken. Wie hoch sind die stillen Reserven?
Frage 3: Wie lautet der Buchungssatz für die Bildung stiller Reserven auf dem Warenvorrat?
Frage 4: Der offizielle Reingewinn beträgt 85’000 Franken. Im laufenden Jahr wurden stille Reserven von 25’000 Franken neu gebildet. Wie hoch ist der interne Reingewinn?
Frage 5: Der offizielle Reingewinn beträgt 120’000 Franken. Im laufenden Jahr wurden stille Reserven von 40’000 Franken aufgelöst. Wie hoch ist der interne Reingewinn?
Frage 6: Eine Anlage wurde für 200’000 Franken gekauft. Die offizielle Abschreibung beträgt 25 Prozent, die interne Abschreibung 15 Prozent. Wie hoch sind die stillen Reserven nach dem ersten Jahr?
Frage 7: Wann muss eine Nettoauflösung stiller Reserven im Anhang offengelegt werden?
Frage 8: Der Warenvorrat hat am 1.1. einen offiziellen Wert von 150’000 Franken. Die stillen Reserven betragen 30’000 Franken. Am 31.12. beträgt der offizielle Wert 180’000 Franken, die stillen Reserven betragen noch 20’000 Franken. Welche Veränderung liegt vor?
Frage 9: Wie lautet der Buchungssatz für die Auflösung stiller Reserven auf den Mobilien?
Frage 10: Die offizielle Bilanzsumme beträgt 800’000 Franken. Auf den Aktiven bestehen stille Reserven von insgesamt 75’000 Franken. Wie hoch ist die interne Bilanzsumme?
Frage 11: Am 1.1. betrugen die stillen Reserven 50’000 Franken. Im laufenden Jahr wurden 30’000 Franken neu gebildet und 15’000 Franken aufgelöst. Wie hoch ist der Bestand der stillen Reserven am 31.12.?
Gesamtauswertung
Zusammenfassung
Stille Reserven entstehen durch Unterbewertung von Aktiven oder Überbewertung von Passiven. Sie sind in der offiziellen Bilanz nicht sichtbar und dienen der Beeinflussung des ausgewiesenen Jahreserfolgs.
Die Bildung erfolgt über Aufwandsbuchungen wie zusätzliche Abschreibungen oder überhöhte Rückstellungen. Die Auflösung erfolgt durch den umgekehrten Buchungssatz.
Nur die Veränderung stiller Reserven beeinflusst den Erfolg. Bei der Bildung sinkt der offizielle Gewinn, bei der Auflösung steigt er. Unveränderte stille Reserven haben keinen Einfluss auf den laufenden Erfolg.
Die Nettoauflösung muss im Anhang offengelegt werden, wenn das Ergebnis dadurch wesentlich günstiger dargestellt wird.
