Das Einzelunternehmen in der Schweiz
Die häufigste Rechtsform der Schweiz im Überblick: Von der Gründung über Haftung und Steuern bis zur korrekten Verbuchung von Eigenkapital und Privatkonto.
Gesamtübersicht: Das Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Rechtsform in der Schweiz. Rund 300'000 Einzelunternehmen sind aktiv. Im Jahr 2024 wurden über 18'000 neue Einzelfirmen gegründet. Diese Rechtsform entsteht automatisch, sobald eine Person auf eigene Rechnung und unter eigenem Namen eine wirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt.
Das Einzelunternehmen: Alle wichtigen Aspekte auf einen Blick
Kriterien für die Selbstständigkeit (Ausgleichskasse)
Die Ausgleichskasse prüft anhand verschiedener Kriterien, ob eine Person als selbstständigerwerbend gilt. Diese Prüfung erfolgt für jede Tätigkeit einzeln. Massgebend sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht die vertraglichen Abmachungen.
Eigener Name und eigene Rechnung
Die Person tritt nach aussen unter eigenem Firmennamen auf und stellt Rechnungen in eigenem Namen.
Wirtschaftliches Risiko
Die Person trägt das unternehmerische Risiko selbst: Inkassorisiko, Gewährleistung, Verluste.
Unabhängige Stellung
Freie Gestaltung der Arbeitszeit, Annahme oder Ablehnung von Aufträgen, keine Weisungsgebundenheit.
Eigene Investitionen
Bedeutende Investitionen für berufliche Zwecke: Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge, Software.
Eigene Geschäftsräume
Verfügt über eigene Arbeitsräume wie Werkstatt, Atelier, Büro oder Ladenlokal.
Mehrere Auftraggeber
Arbeitet für verschiedene Kunden und ist nicht von einem einzigen Auftraggeber abhängig.
Eigene Auftragsbeschaffung
Beschafft Aufträge selbstständig durch Werbung, Akquisition, Offerten und eigenes Netzwerk.
Öffentliches Auftreten
Erkennbar als Unternehmen: Eintrag im Handelsregister, eigene Website, Visitenkarten, Werbematerial.
Wichtig
Die Ausgleichskasse prüft jede Tätigkeit einzeln. Eine Person kann gleichzeitig für eine Tätigkeit als selbstständigerwerbend und für eine andere als unselbstständigerwerbend gelten. Selbstständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und fallen nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge (BVG) und der Unfallversicherung (UVG). Die AHV/IV/EO-Beiträge werden vierteljährlich als Akontobeiträge bezahlt. Die definitive Abrechnung erfolgt erst, wenn die Steuerverwaltung das Einkommen gemeldet hat.
Die zwei zentralen Konten im Detail
2800 Eigenkapital
Klicken für Details2800 Eigenkapital: Langfristiges Kapital
Das Eigenkapitalkonto zeigt das langfristig investierte Kapital. Es gehört zu den Passiven in der Bilanz.
Soll (Minderungen): Kapitalrückzug, Sollsaldo Privat, Jahresverlust, Schlussbestand.
Haben (Mehrungen): Anfangsbestand, Kapitalerhöhung, Habensaldo Privat, Jahresgewinn.
Erscheint in der Bilanz und zeigt das Reinvermögen.
2850 Privat
Klicken für Details2850 Privat: Laufende Bewegungen
Hilfskonto zum Eigenkapital. Erfasst alle Transaktionen zwischen Geschäft und Privatbereich.
Soll (Bezüge): Barbezüge, private Rechnungen, Warenbezüge, Privatnutzung Fahrzeug.
Haben (Gutschriften): Eigenlohn, Eigenzins, privat bezahlte Geschäftsspesen.
Empfohlen gemäss Kontenrahmen KMU. Erscheint nicht in der Bilanz.
Eigenlohn
Klicken für DetailsEigenlohn: Entgelt für eigene Arbeit
Kalkulatorische Grösse. Die inhabende Person kann sich keinen echten Lohn auszahlen.
Zweck: Die Erfolgsrechnung wird vergleichbar mit anderen Unternehmen.
Höhe: Marktüblicher Lohn für die geleistete Arbeit.
Steuerlich: Zählt zum Unternehmereinkommen.
Buchung: 5000 Personalaufwand / 2850 Privat.
Eigenzins
Klicken für DetailsEigenzins: Verzinsung des Eigenkapitals
Entschädigung dafür, dass Kapital im Unternehmen gebunden ist.
Berechnung: Üblicher Zinssatz auf Eigenkapital (3 bis 5 % pro Jahr).
Steuerlich: Zählt zum Unternehmereinkommen.
AHV: 1,5 % des Eigenkapitals wird abgezogen.
Buchung: 6900 Finanzaufwand / 2850 Privat.
Saldierung des Privatkontos am Jahresende
Am Ende des Geschäftsjahres wird das Privatkonto abgeschlossen. Der Saldo wird ins Eigenkapital übertragen. Je nachdem, ob die Bezüge oder die Gutschriften überwiegen, entsteht ein Soll- oder Habenüberschuss. Dies hat unterschiedliche Auswirkungen auf das Eigenkapital.
Variante 1: Sollüberschuss im Privatkonto
Die Bezüge (Soll) sind höher als die Gutschriften (Haben). Die inhabende Person hat mehr aus dem Geschäft entnommen, als ihr durch Eigenlohn und Eigenzins gutgeschrieben wurde. Das Eigenkapital wird vermindert.
Buchung bei Sollüberschuss
2800 Eigenkapital / 2850 Privat
Variante 2: Habenüberschuss im Privatkonto
Die Gutschriften (Haben) sind höher als die Bezüge (Soll). Die inhabende Person hat weniger aus dem Geschäft entnommen, als ihr durch Eigenlohn und Eigenzins gutgeschrieben wurde. Das Eigenkapital wird erhöht.
Buchung bei Habenüberschuss
2850 Privat / 2800 Eigenkapital
Typische Buchungen beim Einzelunternehmen
Buchungen über das Privatkonto
Soll (Belastungen / Bezüge)
Haben (Gutschriften)
Minicases: Buchungssätze beim Einzelunternehmen
Barbezug für private Zwecke
Ausgangslage: Frau Weber führt eine Bäckerei als Einzelunternehmen. Am 15. März nimmt sie 500 Franken aus der Geschäftskasse für private Einkäufe.
Frage: Wie lautet der Buchungssatz?
Lösung anzeigen
Erklärung: Der Barbezug belastet das Privatkonto (Soll) und vermindert die Kasse (Haben). Die inhabende Person entnimmt Geld aus dem Geschäft für private Zwecke.
Eigenlohn gutschreiben
Ausgangslage: Herr Keller betreibt ein IT-Beratungsunternehmen. Ende März schreibt er sich den monatlichen Eigenlohn von 6'000 Franken gut.
Frage: Wie lautet der Buchungssatz?
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Erklärung: Der Eigenlohn ist ein Aufwand (Soll) und wird dem Privatkonto gutgeschrieben (Haben). So erscheint der kalkulatorische Lohn in der Erfolgsrechnung.
Eigenzins verbuchen
Ausgangslage: Das Einzelunternehmen Gartenbau Meier weist ein Eigenkapital von 120'000 Franken auf. Der Eigenzins beträgt 4 Prozent pro Jahr. Am Jahresende wird der Eigenzins verbucht.
Frage: Wie hoch ist der Eigenzins und wie lautet der Buchungssatz?
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Berechnung: 120'000 Franken × 4 % = 4'800 Franken
Erklärung: Der Eigenzins erhöht den Finanzaufwand (Soll) und wird dem Privatkonto gutgeschrieben (Haben). Er entschädigt die inhabende Person für das gebundene Kapital.
Private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs
Ausgangslage: Die Malermeisterin Brunner nutzt den Firmenwagen für die Fahrt in die Ferien. Der Privatanteil beträgt gemäss Berechnung 150 Franken.
Frage: Wie lautet der Buchungssatz?
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Erklärung: Die Privatnutzung belastet das Privatkonto (Soll) und vermindert den Fahrzeugaufwand (Haben). Der Geschäftsaufwand wird korrigiert, da ein Teil privat verursacht wurde.
Geschäftsspesen privat bezahlt
Ausgangslage: Herr Frei hat auf einer Geschäftsreise Hotelkosten von 280 Franken mit der privaten Kreditkarte bezahlt.
Frage: Wie lautet der Buchungssatz?
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Erklärung: Der Geschäftsaufwand wird erfasst (Soll) und dem Privatkonto gutgeschrieben (Haben). Die inhabende Person hat privates Geld für geschäftliche Zwecke vorgestreckt.
Warenbezug aus dem eigenen Geschäft
Ausgangslage: Frau Gerber führt ein Lebensmittelgeschäft. Sie nimmt Waren im Wert von 85 Franken (Einstandspreis) für den privaten Haushalt mit.
Frage: Wie lautet der Buchungssatz?
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Erklärung: Der Warenbezug belastet das Privatkonto (Soll) und mindert den Warenaufwand (Haben). Die Buchung erfolgt zum Einstandspreis, da keine echte Gewinnerzielung stattfindet.
Jahresabschluss: Saldierung und Gewinnverbuchung
Am Jahresende wird das Privatkonto abgeschlossen und mit dem Eigenkapital verrechnet. Danach wird der Gewinn oder Verlust aus der Erfolgsrechnung ins Eigenkapital übertragen. Die inhabende Person entscheidet allein über die Verwendung. Es braucht keine Generalversammlung und keine Beschlüsse.
Einzelfirma Meier Schreinerei
Ausgangslage: Die Einzelfirma Meier Schreinerei weist folgende Werte auf:
Eigenkapital Anfangsbestand: 80'000 Franken
Privatkonto Soll (Bezüge): 45'000 Franken
Privatkonto Haben (Gutschriften): 60'000 Franken
davon Eigenlohn: 48'000 Franken, Eigenzins: 3'200 Franken
Reingewinn gemäss Erfolgsrechnung: 25'000 Franken
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Schritt 1: Privatkonto saldieren
Haben (60'000 Franken) minus Soll (45'000 Franken) = Habensaldo 15'000 Franken
Der Habensaldo bedeutet: Die inhabende Person hat weniger bezogen als gutgeschrieben wurde.
Schritt 2: Gewinn ins Eigenkapital übertragen
Eigenkapital Endbestand
80'000 Franken (Anfang) + 15'000 Franken (Privatsaldo) + 25'000 Franken (Gewinn) = 120'000 Franken
Unternehmereinkommen (steuerbares Einkommen)
Reingewinn: 25'000 Franken
+ Eigenlohn: 48'000 Franken
+ Eigenzins: 3'200 Franken
= Unternehmereinkommen: 76'200 Franken
Dieses Unternehmereinkommen ist die Basis für die Einkommenssteuer und die definitive AHV-Abrechnung.
Überprüfen Sie Ihr Wissen
Frage 1: Ab welchem Jahresumsatz ist ein Handelsregistereintrag Pflicht?
Frage 2: Woraus setzt sich das Unternehmereinkommen zusammen?
Frage 3: Ist das Führen eines Privatkontos gesetzlich vorgeschrieben?
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte
- Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform in der Schweiz mit rund 300'000 aktiven Firmen.
- Die Gründung erfolgt formlos, ein Handelsregistereintrag ist erst ab 100'000 Franken Jahresumsatz Pflicht.
- Die inhabende Person haftet unbeschränkt mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen.
- Die Ausgleichskasse prüft anhand verschiedener Kriterien, ob jemand als selbstständigerwerbend gilt.
- AHV/IV/EO-Beiträge betragen 5,371 bis 10 Prozent (steigende Skala bis 60'500 Franken Einkommen).
- Die Beiträge werden vierteljährlich als Akonto bezahlt, die Schlussabrechnung erfolgt nach Steuermeldung.
- Das Eigenkapital erscheint in der Bilanz, das Privatkonto wird am Jahresende saldiert.
- Das Privatkonto ist empfohlen gemäss Kontenrahmen KMU, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- Die inhabende Person entscheidet allein über Gewinn und Verlust. Keine GV erforderlich.
- Das steuerbare Unternehmereinkommen besteht aus Reingewinn plus Eigenlohn plus Eigenzins.
