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Rechtliche Fallstricke bei KI-Tools vermeiden

Veröffentlicht am: 24. Oktober 2025 | Aktualisiert am: 24. Oktober 2025 | Lesedauer: ca. 15 Minuten

Verträge von KI-Anbietern regeln Datenschutz, Datenherrschaft, Haftung und Laufzeiten. Eine sorgfältige Prüfung zeigt Risiken früh und ermöglicht ein gezieltes Management. So entsteht eine belastbare Grundlage für den sicheren und rechtskonformen Einsatz von KI im Unternehmen.

Warum Sie KI-Verträge nicht einfach unterschreiben sollten

Stellen Sie sich vor: Sie leiten die Buchhaltung eines mittelständischen Unternehmens in der Schweiz. Ein Verkäufer präsentiert Ihnen ein KI-Tool, das Ihre Rechnungsstellung automatisiert. Die Demonstration überzeugt Sie. Der Verkäufer legt Ihnen den Vertrag vor. Sie überfliegen die 20 Seiten AGB und unterschreiben.

Drei Monate später stellen Sie fest: Der KI-Anbieter nutzt Ihre Kundendaten für das Training seiner Modelle. Das verstösst gegen Ihre Datenschutzrichtlinien. Noch schlimmer: Der Vertrag enthält eine Haftungsbeschränkung. Als das Tool eine fehlerhafte Rechnung erstellt und ein wichtiger Kunde deshalb abspringt, können Sie nur einen Bruchteil des Schadens geltend machen.

Beispiel: Architekturbüro in Zürich

Ein Architekturbüro setzt ein KI-Tool zur Kostenschätzung ein. Das Tool unterschätzt die Baukosten eines Projekts um 200’000 Franken. Der Kunde fordert Schadenersatz. Im Vertrag steht jedoch, dass die Haftung auf 5’000 Franken begrenzt ist. Das Büro muss den Rest selbst tragen.

Bei der Nutzung von KI-Tools werden die Vertragsbedingungen häufig durch die Anbieter vorgegeben. Die zentralen Vertragsbestandteile umfassen den Auftragsbearbeitungsvertrag, die allgemeinen Nutzungsbedingungen und weitere Dokumente. Auch wenn Verträge schwer verhandelbar erscheinen, ist eine sorgfältige Prüfung zentral.

Die fünf häufigsten Fehler beim Abschluss von KI-Verträgen

Fehler 1: Datenschutz nicht geprüft

Eine Treuhandgesellschaft in Bern nutzt ein KI-Tool zur Lohnabrechnung. Erst nach drei Monaten fällt auf, dass die Daten auf Servern in den USA gespeichert werden. Das verstösst gegen die Datenschutzvereinbarungen mit den Mandanten.

Fehler 2: Haftungsgrenzen ignoriert

Ein Immobilienmakler nutzt ein KI-Tool zur Bewertung von Liegenschaften. Das Tool bewertet ein Objekt 150’000 Franken zu hoch. Der Käufer klagt. Die Haftung des Anbieters ist auf 10’000 Franken begrenzt.

Fehler 3: IP-Rechte nicht geklärt

Eine Werbeagentur in Basel erstellt mit einem KI-Tool Marketingtexte. Nach einem Jahr will sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Sie stellt fest: Die generierten Texte gehören dem KI-Anbieter. Sie muss alles neu erstellen.

Fehler 4: Kündigungsfristen übersehen

Ein Onlineshop nutzt ein KI-Tool für Produktempfehlungen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Das Unternehmen übersieht sie und zahlt weitere 12 Monate, obwohl es das Tool nicht mehr nutzt.

Fehler 5: Versteckte Kosten unterschätzt

Ein Gastronomiebetrieb setzt ein KI-Tool für Reservierungen ein. Der Basispreis erscheint günstig. Doch für jede zusätzliche Integration, jeden API-Aufruf und den Support fallen hohe Zusatzkosten an. Die effektiven Kosten sind dreimal höher als geplant.

Zentrale Prüfungsbereiche: Was Sie wirklich beachten müssen

Im Rahmen der Integration von KI-Tools sollten Sie die Verträge einer sorgfältigen Prüfung unterziehen. Dabei gilt es, verschiedene zentrale Aspekte systematisch zu identifizieren und zu analysieren. Rechtliche Gesichtspunkte wie Datenschutz, technische Aspekte wie Datensicherheit und organisatorische Elemente wie Update-Frequenzen müssen in die Gesamtbeurteilung einbezogen werden.

Wer ist Ihr Vertragspartner?

Prüfen Sie genau, mit wem Sie den Vertrag abschliessen. Sitzt der Anbieter im Ausland? Handelt es sich um eine Tochtergesellschaft? Bei Problemen macht das einen grossen Unterschied.

Praxisfall: Restaurant in Luzern

Ein Restaurant schliesst einen Vertrag mit „FoodAI Switzerland GmbH“. Bei Problemen stellt sich heraus: Die Schweizer Firma ist nur eine Vertriebsgesellschaft. Der eigentliche Anbieter sitzt in den USA. Gerichtsstand ist Kalifornien.

Projektziele definieren

Was soll das KI-Tool konkret leisten? Definieren Sie messbare Ziele. Beispiel: „Das Tool soll 80% der Kundenanfragen automatisch beantworten“ ist besser als „Das Tool soll Kundenanfragen beantworten“.

Wem gehören die Ergebnisse?

Diese Frage ist zentral: Wer besitzt die Rechte an den vom KI-Tool erstellten Inhalten? Wer darf sie nutzen? Wer darf sie verkaufen?

Praxisfall: Grafikdesign-Agentur in Genf

Eine Agentur erstellt mit einem KI-Tool Logos für Kunden. Im Vertrag steht: „Der Anbieter behält sich alle Rechte an generierten Inhalten vor.“ Die Agentur kann die Logos nicht exklusiv an Kunden verkaufen. Ein Konkurrent nutzt ähnliche Logos vom selben Tool.

Datennutzung klären

Darf der Anbieter Ihre Daten für das Training seiner Modelle nutzen? Das müssen Sie vertraglich ausschliessen, wenn Sie vertrauliche Daten verwenden.

Wie kommen Sie wieder raus?

Prüfen Sie die Kündigungsfristen genau. Viele Verträge verlängern sich automatisch. Sie sollten flexibel bleiben können.

Praxisfall: Fitnessstudio in St. Gallen

Ein Fitnessstudio nutzt ein KI-Tool für Trainingspläne. Der Vertrag läuft über 3 Jahre mit automatischer Verlängerung. Die Kündigungsfrist beträgt 9 Monate. Das Studio kann frühestens nach 3 Jahren und 9 Monaten wechseln.

Datenübertragung regeln

Was passiert mit Ihren Daten nach Vertragsende? Können Sie sie in einem standardisierten Format exportieren? Oder sind Sie gezwungen, alles manuell zu übertragen?

Was leistet das Tool wirklich?

Definieren Sie präzise, was der Anbieter liefern muss. Vage Formulierungen führen zu Enttäuschungen.

Praxisfall: Versicherungsgesellschaft in Winterthur

Eine Versicherung beauftragt ein KI-Tool zur Schadensbewertung. Im Vertrag steht: „Das Tool unterstützt die Schadensbewertung.“ Unklar ist: Wie genau? Mit welcher Fehlerquote? Die Versicherung erwartet 95% Genauigkeit, das Tool liefert nur 70%.

Meilensteine festlegen

Definieren Sie konkrete Etappenziele. Was muss bis wann funktionieren? Was passiert bei Verzögerungen?

Quiz 1: Wer ist Ihr Vertragspartner?

Geschäftsfall: Sie leiten die IT-Abteilung eines Spitals in Lausanne. Sie möchten ein KI-Tool zur Patientenverwaltung einsetzen. Der Verkäufer präsentiert sich als „MedTech Solutions Schweiz AG“. Im Kleingedruckten des Vertrags steht: „Vertragspartner ist MedTech Inc., Delaware, USA. Gerichtsstand ist Wilmington, Delaware.“

Frage: Welche Konsequenz hat diese Vertragsgestaltung?

A) Das spielt keine Rolle, da die Schweizer Firma als Vertretung gilt und für alle Ansprüche haftet.
B) Bei rechtlichen Problemen müssen Sie in den USA klagen. Das ist teuer, zeitaufwendig und es gilt US-Recht.
C) Die Schweizer Firma haftet automatisch für die US-Gesellschaft, da sie im Namen der Muttergesellschaft handelt.
D) Schweizer Gerichte sind automatisch zuständig, da das Spital in der Schweiz ansässig ist.

Lösung und Erläuterung:

Richtige Antwort: B

Wenn der Vertragspartner in den USA sitzt und der Gerichtsstand dort ist, müssen Sie bei Streitigkeiten in den USA klagen. Das bedeutet:

  • Hohe Anwaltskosten in den USA (oft 300-500 USD pro Stunde).
  • Lange Anreise zu Gerichtsterminen.
  • Es gilt US-Recht, nicht Schweizer Recht.
  • Urteile sind schwer vollstreckbar.

Handlungsempfehlung: Verhandeln Sie einen Schweizer Vertragspartner und Gerichtsstand in der Schweiz. Falls das nicht möglich ist, fordern Sie eine Schiedsgerichtsklausel mit Sitz in der Schweiz.

Datenschutz: Das unterschätzte Risiko

Der Datenschutz ist bei KI-Tools besonders kritisch. Viele Unternehmen unterschätzen die Risiken. Dabei drohen hohe Bussen und Reputationsschäden.

Realer Fall aus der Schweiz

Ein Schweizer KMU nutzt ein amerikanisches KI-Tool für E-Mail-Marketing. Das Tool analysiert Kundendaten auf US-Servern. Ein Kunde beschwert sich beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Das Unternehmen muss das Tool sofort abschalten und erhält eine Verwarnung.

Was Sie beim Datenschutz beachten müssen

Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhält. Dies betrifft das Schweizer Datenschutzgesetz und die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), falls Sie Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

Datenschutz-Checkliste: Diese Punkte müssen im Vertrag stehen
  • Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV): Zwingend erforderlich bei Verarbeitung von Personendaten.
  • Zweckbindung: Der Anbieter darf Daten nur für vereinbarte Zwecke nutzen.
  • Weisungsbefugnis: Sie als Auftraggeber geben vor, wie Daten verarbeitet werden.
  • Technische Massnahmen: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Firewalls müssen definiert sein.
  • Organisatorische Massnahmen: Wer hat Zugriff? Wie werden Mitarbeitende geschult?
  • Hosting-Standort: Wo werden die Daten gespeichert? In der Schweiz, EU oder USA?
  • Subunternehmer: Darf der Anbieter Subunternehmer einsetzen? Müssen Sie zustimmen?
  • Datenlöschung: Wann und wie werden Daten gelöscht?
  • Auskunftsrechte: Wie werden Auskunftsbegehren von Betroffenen behandelt?
  • Datenpannen: Wie und wann werden Sie über Datenpannen informiert?

Quiz 2: Datenschutz und Datenhosting

Geschäftsfall: Sie führen eine Anwaltskanzlei in Zürich. Sie möchten ein KI-Tool zur Vertragsprüfung einsetzen. Das Tool eines deutschen Anbieters hostet die Daten auf Amazon-Servern in Frankfurt. Die Verträge Ihrer Mandanten enthalten hochsensible Informationen.

Frage: Welche Massnahme ist vor der Nutzung zwingend erforderlich?

A) Keine, da der Server in der EU steht und somit die DSGVO gilt.
B) Sie müssen einen Auftragsbearbeitungsvertrag abschliessen und die Mandanten über die Datenverarbeitung informieren.
C) Sie müssen die Verträge vollständig anonymisieren, bevor Sie sie ins Tool laden.
D) Sie dürfen das Tool nicht nutzen, da das Anwaltsgeheimnis eine Cloud-Verarbeitung verbietet.

Lösung und Erläuterung:

Richtige Antwort: B

Als Anwaltskanzlei unterliegen Sie besonderen Sorgfaltspflichten. Sie müssen:

  • Einen Auftragsbearbeitungsvertrag mit dem KI-Anbieter abschliessen.
  • Ihre Mandanten über die Datenverarbeitung informieren.
  • In vielen Fällen eine Einwilligung der Mandanten einholen.
  • Sicherstellen, dass die technischen Massnahmen dem Stand der Technik entsprechen.

Besonderheit beim Anwaltsgeheimnis: Das Anwaltsgeheimnis verbietet Cloud-Lösungen nicht grundsätzlich. Aber Sie müssen besonders hohe Sicherheitsanforderungen stellen. Prüfen Sie: Ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung möglich? Hat der Anbieter Zugriff auf die Daten?

Praxistipp: Fordern Sie vom Anbieter eine schriftliche Bestätigung, dass seine Mitarbeitenden keine Einsicht in Ihre Daten haben.

Praxisfall: Personalvermittlung in Basel

Eine Personalvermittlung nutzt ein KI-Tool zur Bewerberauswahl. Das Tool analysiert Lebensläufe und erstellt Persönlichkeitsprofile. Die Bewerber wurden nicht über die KI-Nutzung informiert. Ein Bewerber klagt. Die Vermittlung muss 10’000 Franken Schadenersatz zahlen.

Quiz 3: Haftung bei KI-Fehlern

Geschäftsfall: Sie betreiben eine Steuerberatungskanzlei in Bern. Sie nutzen ein KI-Tool zur Steuererklärung. Das Tool übersieht eine wichtige Abzugsmöglichkeit. Ihr Mandant zahlt deshalb 30’000 Franken zu viel Steuern. Er fordert von Ihnen Schadenersatz. Im Vertrag mit dem KI-Anbieter steht: „Die Haftung ist auf die Höhe der Jahresgebühr von 3’600 Franken begrenzt.“

Frage: Wer trägt den Schaden?

A) Der KI-Anbieter trägt den vollen Schaden von 30’000 Franken.
B) Sie tragen 26’400 Franken selbst, der KI-Anbieter maximal 3’600 Franken.
C) Der Schaden wird hälftig zwischen Ihnen und dem KI-Anbieter geteilt.
D) Sie tragen keinen Schaden, da Sie das Tool korrekt angewendet haben.

Lösung und Erläuterung:

Richtige Antwort: B

Als Steuerberater haften Sie gegenüber Ihrem Mandanten für Fehler, auch wenn diese durch ein KI-Tool verursacht wurden. Sie tragen die Verantwortung für das Ergebnis.

Ihre Situation:

  • Sie müssen dem Mandanten 30’000 Franken zahlen.
  • Vom KI-Anbieter erhalten Sie maximal 3’600 Franken zurück (Haftungsgrenze).
  • Sie tragen den Restschaden von 26’400 Franken.

Wichtige Lehre: KI-Tools entbinden Sie nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht. Sie müssen die Ergebnisse prüfen. Bei geschäftskritischen Anwendungen brauchen Sie entweder eine Berufshaftpflichtversicherung oder Sie verhandeln höhere Haftungsgrenzen.

Handlungsempfehlung: Fordern Sie Haftungsgrenzen, die dem tatsächlichen Risiko entsprechen. Bei einer Steuerberatung können Fehler schnell 50’000 Franken oder mehr kosten.

IP-Rechte und Output: Wem gehört was?

Eine der komplexesten Fragen bei KI-Tools: Wem gehören die Ergebnisse? Dürfen Sie die vom KI-Tool erstellten Inhalte kommerziell nutzen? Oder hat der Anbieter Mitspracherechte?

Praxisfall: Marketingagentur in Zürich

Eine Agentur erstellt mit einem KI-Tool Werbevideos für Kunden. Sie verkauft die Videos als exklusive Eigenproduktionen. Im Vertrag steht jedoch: „Der Anbieter behält sich alle Rechte an generierten Inhalten vor.“ Ein Kunde entdeckt ein fast identisches Video bei einem Konkurrenten. Er klagt wegen Vertragsbruch.

Output-Rechte vertraglich regeln

Vereinbaren Sie klar, wem die vom KI-Tool erstellten Inhalte gehören. Sie brauchen in der Regel eine exklusive, übertragbare Nutzungslizenz.

Output-Rechte: Diese Formulierungen sollten Sie vermeiden

Problematische Formulierungen:

  • „Der Anbieter behält sich alle Rechte vor“ – Sie dürfen die Inhalte nicht nutzen.
  • „Nicht-exklusive Lizenz“ – Der Anbieter kann identische Inhalte an andere verkaufen.
  • „Nur für internen Gebrauch“ – Sie dürfen die Inhalte nicht an Kunden weitergeben.
  • „Nicht übertragbar“ – Sie können die Rechte nicht weiterverkaufen.

Gute Formulierungen:

  • „Der Kunde erhält alle Rechte an den generierten Inhalten.“
  • „Exklusive, übertragbare, weltweite Nutzungslizenz.“
  • „Keine Einschränkung der kommerziellen Nutzung.“
  • „Der Anbieter verzichtet auf jegliche Rechte an den Outputs.“

Quiz 4: IP-Rechte und kommerzielle Nutzung

Geschäftsfall: Sie betreiben eine Grafikdesign-Agentur in Luzern. Sie nutzen ein KI-Tool zur Erstellung von Logos. Ein Kunde zahlt Ihnen 5’000 Franken für ein exklusives Logo. Im Vertrag mit dem KI-Anbieter steht: „Der Kunde erhält eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der generierten Inhalte.“

Frage: Welches Problem entsteht?

A) Kein Problem, Sie dürfen das Logo wie versprochen exklusiv an Ihren Kunden verkaufen.
B) Sie können dem Kunden keine exklusiven Rechte geben, da Sie selbst nur eine nicht-exklusive Lizenz haben. Der KI-Anbieter könnte das gleiche Logo an andere verkaufen.
C) Sie dürfen das Logo nur intern nutzen, aber nicht an Kunden verkaufen.
D) Das Logo gehört automatisch Ihrem Kunden, da er dafür bezahlt hat.

Lösung und Erläuterung:

Richtige Antwort: B

Eine nicht-exklusive Lizenz bedeutet: Auch andere können die gleichen Rechte erhalten. Sie können Ihrem Kunden keine Exklusivität garantieren.

Die Konsequenzen:

  • Ein Konkurrent könnte das gleiche oder ein sehr ähnliches Logo vom KI-Anbieter erhalten.
  • Ihr Kunde kann Sie wegen Vertragsbruch belangen.
  • Sie riskieren Ihren Ruf als Designagentur.

Handlungsempfehlung für Agenturen: Verhandeln Sie eine exklusive, übertragbare Lizenz. Formulierung: „Der Kunde erhält alle Rechte am generierten Content. Der Anbieter verpflichtet sich, keine identischen oder wesentlich ähnlichen Inhalte an Dritte zu liefern.“

Alternative: Nutzen Sie das KI-Tool nur für erste Entwürfe und bearbeiten Sie diese dann manuell stark nach. So entsteht ein einzigartiges Werk, an dem Sie die Urheberrechte haben.

Vertragslaufzeit und Exit-Strategie

Viele Unternehmen unterschätzen die Bedeutung der Vertragslaufzeit. Sie binden sich für Jahre an einen Anbieter und können nicht flexibel reagieren.

Praxisfall: E-Commerce-Unternehmen in Genf

Ein Onlineshop für Sportartikel schliesst einen 5-Jahres-Vertrag mit einem KI-Tool für Produktempfehlungen. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate. Nach 2 Jahren kommt ein besseres, günstigeres Tool auf den Markt. Das Unternehmen muss weitere 4 Jahre warten und zahlt in dieser Zeit 80’000 Franken zu viel.

Kündigungsfristen realistisch planen

Prüfen Sie die Kündigungsfristen genau. Automatische Verlängerungsklauseln sind besonders tückisch.

Kündigungsklauseln: Darauf müssen Sie achten

Problematische Klauseln:

  • „Mindestlaufzeit 3 Jahre, automatische Verlängerung um jeweils 2 Jahre.“
  • „Kündigungsfrist 12 Monate zum Vertragsende.“
  • „Bei vorzeitiger Kündigung sind 100% der Restlaufzeit zu zahlen.“
  • „Ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.“

Bessere Varianten:

  • „Laufzeit 1 Jahr, monatliche Kündigung danach.“
  • „Kündigungsfrist 3 Monate.“
  • „Ausserordentliches Kündigungsrecht bei schwerwiegenden Mängeln.“
  • „Testphase von 3 Monaten mit jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit.“

Quiz 5: Kündigung und Datenübertragung

Geschäftsfall: Sie leiten ein Hotel in Interlaken. Sie nutzen seit 2 Jahren ein KI-Tool für das Revenue Management. Der Vertrag läuft über 3 Jahre mit automatischer Verlängerung um jeweils 2 Jahre. Die Kündigungsfrist beträgt 9 Monate zum Vertragsende. Sie möchten per Ende Jahr 3 zu einem besseren Anbieter wechseln. Heute ist der 1. April Jahr 3.

Frage: Wann können Sie frühestens wechseln?

A) Per Ende Jahr 3, wenn Sie bis Ende Juni kündigen.
B) Per Ende Jahr 3, wenn Sie sofort (im April) kündigen.
C) Frühestens per Ende Jahr 5, da Sie die Kündigungsfrist verpasst haben.
D) Per Ende Jahr 4, wenn Sie sofort kündigen und die 9 Monate Frist einhalten.

Lösung und Erläuterung:

Richtige Antwort: C

Sie haben die Kündigungsfrist verpasst. Für eine Kündigung per Ende Jahr 3 hätten Sie bis spätestens Ende März kündigen müssen (9 Monate vorher).

Die Rechnung:

  • Vertrag läuft bis Ende Jahr 3.
  • Kündigungsfrist: 9 Monate vor Vertragsende = 31. März.
  • Heute ist 1. April = zu spät.
  • Vertrag verlängert sich automatisch um 2 Jahre bis Ende Jahr 5.
  • Nächste Kündigungsmöglichkeit: 31. März Jahr 5 für Ende Jahr 5.

Kosten der Verzögerung: Wenn der neue Anbieter 20’000 Franken pro Jahr günstiger ist, kostet Sie diese verpasste Frist 40’000 Franken.

Praxistipp: Setzen Sie sich 1 Jahr vor Vertragsende eine Erinnerung in den Kalender. Prüfen Sie dann, ob Sie verlängern oder wechseln möchten. Planen Sie die Evaluation eines neuen Anbieters rechtzeitig ein.

Datenübertragung sicherstellen

Was passiert mit Ihren Daten nach Vertragsende? Können Sie sie problemlos exportieren? Oder hält der Anbieter sie als Geisel?

Praxisfall: Immobilienverwaltung in Bern

Eine Immobilienverwaltung nutzt ein KI-Tool für die Mieterverwaltung. Nach 3 Jahren möchte sie wechseln. Der Export der Daten kostet 15’000 Franken. Ohne Export müsste sie alle Daten von 300 Mietobjekten manuell im neuen System erfassen. Das würde Wochen dauern.

Datenübertragung: So bleiben Sie flexibel

Das sollte im Vertrag stehen:

  • Exportrecht: Sie dürfen Ihre Daten jederzeit exportieren.
  • Standardformat: Export in einem gängigen Format (CSV, JSON, XML).
  • Kostenlos: Kein Aufpreis für den Datenexport.
  • Vollständigkeit: Alle Daten, nicht nur eine Auswahl.
  • Zeitrahmen: Export innerhalb von 5 Arbeitstagen.
  • Unterstützung: Der Anbieter unterstützt beim Export.
  • Löschung: Bestätigung der vollständigen Datenlöschung.

Vorsicht bei diesen Klauseln:

  • „Datenexport nur gegen Gebühr.“
  • „Daten werden in proprietärem Format bereitgestellt.“
  • „Keine Verpflichtung zur Datenübertragung.“
  • „Daten werden nach 30 Tagen gelöscht“ (zu kurz für Migration).

Quiz 6: Versteckte Kosten

Geschäftsfall: Sie führen ein Reisebüro in Basel. Ein KI-Anbieter präsentiert Ihnen ein Tool für automatische Reiseplanung. Der Basispreis beträgt 500 Franken pro Monat. Im Vertrag steht: „Inklusive 1’000 Anfragen pro Monat. Jede weitere Anfrage: 0.50 Franken. API-Zugriffe: 0.10 Franken pro Aufruf. Premium-Support: 200 Franken pro Monat. Updates und neue Features: nach Vereinbarung.“

Frage: Ihr Reisebüro hat durchschnittlich 3’000 Kundenanfragen pro Monat. Jede Anfrage löst 5 API-Aufrufe aus. Sie brauchen Premium-Support. Was kostet das Tool wirklich?

A) 500 Franken pro Monat wie angegeben.
B) 1’200 Franken pro Monat (Basis 500 + Zusatzanfragen 500 + Support 200).
C) 3’200 Franken pro Monat (Basis 500 + Zusatzanfragen 1’000 + API-Aufrufe 1’500 + Support 200).
D) 2’200 Franken pro Monat (Basis 500 + Zusatzanfragen 1’500 + Support 200).

Lösung und Erläuterung:

Richtige Antwort: C

Die detaillierte Rechnung:

  • Basispreis: 500 Franken.
  • Inklusive: 1’000 Anfragen.
  • Zusatzanfragen: 3’000 minus 1’000 = 2’000 × 0.50 = 1’000 Franken.
  • API-Aufrufe: 3’000 × 5 = 15’000 × 0.10 = 1’500 Franken.
  • Premium-Support: 200 Franken.
  • Total: 3’200 Franken pro Monat.

Überraschung: Das Tool kostet mehr als 6-mal so viel wie der beworbene Basispreis.

Handlungsempfehlungen:

  • Fordern Sie eine Beispielrechnung mit Ihrem realistischen Nutzungsvolumen.
  • Verhandeln Sie Paketpreise für höhere Volumina.
  • Fragen Sie nach einer Kostenobergrenze (z.B. maximal 2’000 Franken pro Monat).
  • Prüfen Sie Alternativen mit transparenter Preisgestaltung.
  • Lassen Sie sich alle Kostenpunkte schriftlich bestätigen.

Praxistipp: Testen Sie das Tool 1 Monat im Pilotbetrieb. So sehen Sie die tatsächlichen Kosten, bevor Sie sich langfristig binden.

Zusammenfassung: Ihr Fahrplan für sichere KI-Verträge

Eine sorgfältige Prüfung des KI-Anbieters ist essenziell. Lassen Sie sich nicht von Zeitdruck zu voreiligen Entscheidungen drängen. Im Zentrum stehen dabei insbesondere die nachvollziehbare Dokumentation sämtlicher Abklärungen sowie die strukturierte Risikobeurteilung.

Die drei wichtigsten Erkenntnisse: Prüfen Sie jeden Vertrag gründlich, bevor Sie unterschreiben. Verhandeln Sie kritische Punkte nach. Holen Sie bei Unklarheiten rechtliche Beratung ein. Ein gut gestalteter Vertrag schützt Ihr Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken.

10-Punkte-Checkliste: So gehen Sie vor
  1. Vertragspartner prüfen: Wer ist Ihr Gegenüber? Wo sitzt das Unternehmen? Welches Recht gilt?
  2. Leistung definieren: Was soll das Tool konkret leisten? Definieren Sie messbare Ziele.
  3. Datenschutz klären: Wo werden Daten gespeichert? Schliessen Sie einen Auftragsbearbeitungsvertrag ab.
  4. IP-Rechte sichern: Wem gehören die Outputs? Verhandeln Sie exklusive Rechte.
  5. Haftung verhandeln: Fordern Sie realistische Haftungsgrenzen, die Ihr Risiko abdecken.
  6. Kosten durchrechnen: Kalkulieren Sie mit realistischem Nutzungsvolumen. Achten Sie auf versteckte Gebühren.
  7. Laufzeit prüfen: Vermeiden Sie zu lange Bindungen. Achten Sie auf Kündigungsfristen.
  8. Datenexport sicherstellen: Sie müssen Ihre Daten jederzeit kostenlos exportieren können.
  9. Pilot-Phase vereinbaren: Testen Sie das Tool 1-3 Monate, bevor Sie sich langfristig binden.
  10. Rechtliche Beratung: Ziehen Sie bei kritischen Anwendungen einen spezialisierten Anwalt hinzu.

Quellenangaben

Meier, Marco S. (2025). Rechtliche Fallstricke bei KI-Tools vermeiden. WEKA Business Media AG, Newsletter 10, November 2025, S. 11-12.

Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1.

Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).

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